Nummer für die Internettelefonie – Regulierungsbehörde stellt geeignete Rufnummern bereit

Nummer für die Internettelefonie - Regulierungsbehörde stellt geeignete Rufnummern bereit

Bereits vor einiger Zeit hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Anbietern von Internettelefonie (VoIP) untersagt, ihren Kunden Rufnummern zuzuteilen, die nicht aus dem Ortsnetzbereich des Nutzers stammen. Dadurch soll verhindert werden, dass zum Beispiel ein Hamburger für die Verwendung des Voice over IP eine Münchner Telefonnummer erhält, und die Rufnummer damit nicht dem Standort des Nutzers zuzuordnen ist.

Nun können die VoIP-Anbieter bei der Regulierungsbehörde Telefonnummern aus der Rufnummerngasse 032 beantragen, die für Telefonate über das Internet genutzt werden dürfen und den Zugang zu dem öffentlichen Telefonnetz ermöglichen. Diese Nationalen Teilnehmernummern (NTR) haben keinen geografischen Bezug und können deshalb Nutzern aus ganz Deutschland zugeteilt werden. Bei einem Umzug könnte der Kunde also sogar seine gewohnte VoIP-Rufnummer behalten.

Nur Kunden, die ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben, dürfen diese Nummern erhalten. Sie beginnen mit der 0 für Deutschland, darauf folgt die Dienstekennzahl 32, eine sechsstellige Blockkennung und danach eine dreistellige Endnummer. Die Rufnummern werden also insgesamt 12 Ziffern lang sein. Die Regulierungsbehörde stellt den Anbietern frei, wie viel der Endkunde für die Nutzung der Verbindungen zahlen muss.

Die Teilnehmernummern aus dem Rufnummernraum 032 werden nach den von der Regulierungsbehörde veröffentlichten Zuteilungsregeln in 1.000er-Blöcken an die Anbieter abgegeben. Um allen Unternehmen gleiche Startchancen zu ermöglichen, werden alle Anträge, die bis zum 10. Januar des nächsten Jahres bei der Behörde eingehen, als zeitgleich gestellt behandelt. Die Regulierungsbehörde plant, im selben Monat erste Zuteilungen vorzunehmen.

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