Die Internet-Sparte der Deutschen Telekom bot seinen DSL-Kunden bisher Volumen- und Zeittarife mit sehr kurzen Kündigungsfristen an. Das sollte sich ändern. Die Kunden von T-Online sollten auf DSL-Tarife umgestellt werden, in denen für den selben Preis doppelt so viel Inklusivleistung enthalten ist. Im selben Zug sollte sich jedoch auch die Kündigungsfrist auf ein Jahr verlängern und zwar beginnend mit dem Zeitpunkt der Umstellung. (Telespiegel-News vom 19.05.2005) Den Hinweis an die T-Online-Kunden, dass mit der Umstellung auf die neuen DSL-Tarife nicht nur der positive Effekt der doppelten Leistung verbunden ist, sondern auch ein negativer, nämlich die wesentlich längere Kündigungsfrist, tat T-Online nicht so laut kund. Und die DSL-Kunden mussten sich nicht für den Wechsel in die neuen Tarife entscheiden, sie mussten dem automatischen Wechsel widersprechen, wenn sie ihren alten Tarif mit der kurzen Kündigungsfrist weiterhin nutzen möchten.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) bezeichnete dieses Vorgehen als versteckte Vertragsverlängerung und hielt es für unzulässig. Diese Ansicht bestätigte nun die Zivilkammer 15 des Landesgerichts Hamburg. Sie erließ eine einstweilige Verfügung gegen T-Online und stoppte damit vorerst das Vorhaben des Anbieters. Dabei, darauf wies der VATM explizit hin, handele es sich um eine noch nicht bestandskräftige vorläufige Regelung, die T-Online mit Rechtsmitteln angreifen kann.
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