Werbeschutz-Zentrale – Telefonische Werbung für Schutz vor telefonischer Werbung

Werbeschutz-Zentrale - Telefonische Werbung für Schutz vor telefonischer Werbung

Cold Calls sind Anrufe, die Verbraucher meist eiskalt erwischen, denn sie erfolgen ohne deren vorherige Zustimmung. Der mehr oder weniger überzeugend wirkende Anrufer versucht dann, ihnen ein mehr oder weniger attraktives Produkt zu verkaufen oder zumindest private Daten zu erfahren, die sich weiternutzen oder weiterkaufen lassen. Derartige Anrufe sind nicht nur unseriös, sie sind sogar rechtswidrig.

Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist es untersagt, Verbraucher ohne ihre vorherige Zustimmung mit Werbeanrufen zu belästigen. Einige Call Center halten sich jedoch nicht an das Verbot. Die Mitarbeiter sind darauf geschult, das Gespräch zu führen und den Angerufenen das Auflegen so schwer wie möglich zu machen. Windet sich der Angerufene nicht rechtzeitig aus dem Gespräch oder hat Skrupel, es schlicht zu beenden, hat er danach im schlimmsten Fall einen Vertrag abgeschlossen, den er eigentlich gar nicht wollte. Glücklicherweise gilt auch für solche Verträge eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Die Zahl der unerwünschten Anrufe steigt zur Zeit wieder, trotz des Verbots. Besonders kurios ist die Masche, mit der sich die J@-net-nord-GmbH aus Norderstedt derzeit an Telefonkunden wendet. Die Verbraucherzentrale Berlin berichtet, das Unternehmen rufe Verbraucher ohne deren Einverständnis an und biete ihnen Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung an. Gegen eine Zahlung von 39,95 € werde die Rufnummer des potenziellen Kunden in die „anwaltlich betreute„ Werbesperrliste der J@-net-nord-GmbH und in Sperrlisten anderer Unternehmen eingetragen. Damit könne die Zahl der unerwünschten Werbeanrufe um bis zu 98 Prozent gesenkt werden, erkläre die selbsternannte Werbeschutz-Zentrale in ihren unerwünschten Werbeanrufen.

Tatsächlich würde eine Zusage und damit ein Vertragsabschluss mit der angeblichen Werbeschutz-Zentrale wohl nur einen geringen Erfolg zeigen. Eher ist zu erwarten, dass das Unternehmen J@-net-nord-GmbH die rund 40,- € kassiert und damit eigene Kosten für den Vertrieb abdeckt. Einen Schutz vor unseriösen Werbeanrufen wird die J@-net-nord-GmbH sicherlich kaum bieten können. Eine Sperrliste gegen unerwünschte Telefonwerbung ist ohnehin anmaßend, schließlich ist unerwünschte Telefonwerbung verboten.

Weitere Informationen

Telefonanschluss – Übersicht
Gerichtsurteile – Festnetz

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