Am 04. August des letzten Jahres traten die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer (Rufnummernunterdrückung / CLIR) gelten seit dem als Ordnungswidrigkeiten. Zum ersten Mal ahndete die Bundesnetzagentur nun derartige Verstöße. Sie verhängte in den letzten beiden Monaten in neun Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt einer halben Million Euro.
Die Bußgelder wurden sowohl den Auftraggebern der Werbeanrufe als auch den ausführenden Callcentern auferlegt. Die Bundesnetzagentur bemängelte, dass die Unternehmen Werbeanrufe ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen getätigt bzw. beauftragt hatten. Außerdem wurden Fälle geahndet, in denen die werbenden Unternehmen ihre Rufnummer gar nicht oder eine falsche Rufnummer haben anzeigen lassen. „Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren„, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
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