De-Mail – Bundestag verabschiedet Gesetz für rechtsverbindliche E-Mail

De-Mail Gesetz von Bundestag beschlossen

Es ist etwa zwei Jahre her, dass die Bundesregierung beschloss, den Bürgern einen E-Mail „so sicher wie mit der Briefpost“ zu bieten, die das „verbindliche und vertrauliche Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet“ ermögliche. (telespiegel-News vom 05.02.2009) Trotz Einwänden von Beteiligten und Bedenken von Experten (telespiegel-News vom 22.07.2010) hat der Bundestag heute mit einer Mehrheit für das De-Mail-Gesetz gestimmt und damit den Weg für die Einführung der rechtsverbindlichen E-Mail frei gemacht. Das Gesetz, das vermutlich innerhalb der nächsten Wochen in Kraft treten wird, regelt die Voraussetzungen, die von Anbietern der De-Mail erfüllt werden müssen. Die müssen sich bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren, akkreditieren und ihre Dienstleistung überprüfen lassen. Um ein De-Mailpostfach einrichten zu können, muss der Verbraucher seine Identität nachweisen. Empfänger und Versender einer De-Mail werden namentlich bekannt sein und der Zeitpunkt des Versands und Empfangs kann nachgewiesen werden.

Völlig einig sind sich die Beteiligten nicht in allen Punkten. Während zunächst gefordert wurde, dass die De-Mail-E-Mail-Adressen einheitlich gekennzeichnet werden, entschied der Bundestag anders. Provider dürfen die De-Mail mit einem beliebigen Adressschema anbieten. Das kommt vor allem der Deutschen Post zugute, die schon früh begonnen hat, den Verbrauchern ihr alternatives Produkt, den E-Postbrief anzubieten (telespiegel-News vom 14.07.2010). Strittig ist auch die Verschlüsselung der De-Mail. Experten bemängeln, dass die E-Mails auf ihrem Weg vom Versender zum Empfänger nicht durchgängig verschlüsselt sind, sondern bei den Mail-Providern kurzfristig entschlüsselt werden.

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