Bundesnetzagentur – Keine Zahlungspflicht für betrügerische R-Gespräche

Bundesnetzagentur verhaengt Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung

Seit Februar diesen Jahres erhielten Telefonkunden Anrufe von der angeblichen Frankfurter Festnetzrufnummer 069-747362. Per Ansage wurde den Angerufenen ein R-Gespräch aus dem Ausland angekündigt. Sie wurden aufgefordert, die Taste mit der Ziffer 1 auf ihrem Telefon zu drücken, wenn sie das Gespräch annehmen wollen. Wenn sie es ablehnen und künftig keine weiteren R-Gespräche erhalten wollten, sollten sie die Zifferntaste 2 drücken.

Tatsächlich handelte es sich aber nicht um ein R-Gespräch aus dem Ausland, sondern um betrügerische Anrufe, die eine Kostenpflicht auslösen sollten. (telespiegel-News vom 24.04.2012) Auch die angebliche Frankfurter Rufnummer war fingiert und existierte nicht. Damit sich die Verantwortlichen an ihrem Betrug nicht bereichern können, hat die Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Gebühren für diese Gespräche dürfen somit nicht in Rechnung gestellt und entsprechende Forderungen nicht eingezogen werden. Eventuell bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher, die Behörde auch weiterhin über derartige Anrufe zu informieren.

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