Urteil – Höhe der Vertragsstrafe bei wiederholtem Spam-Versand

Urteil - Höhe der Vertragsstrafe bei wiederholtem Spam-Versand

Ein Steuerberater war Kunde bei einer Versicherung. Die Versicherung hatte sich ihrem Kunden gegenüber bereits in der Vergangenheit verpflichtet, ihm keine weiteren E-Mails zuzusenden. Bei Nichteinhaltung dieser Zusage, wurde eine Vertragsstrafe fällig.

Dennoch sendete die Versicherung dem Steuerberater erneut eine Werbe-Email. Der Kunde verlangte jetzt die Zahlung einer Vertragsstrafe und ging deshalb vor Gericht. Zunächst verlangte er 10.000 €, dann verringerte er seine Forderung im Laufe der Verhandlung auf 3.000 €. Letztlich sprach ihm das Gericht eine Summe in Höhe von 500,– € zu.

Dies sei für den erlittenen Schaden angemessen und ausreichend, erklärte das Gericht. Schließlich habe der Kunde die Werbe-E-Mail mit nur einem Klick löschen können. Der Schaden, der durch die Spam-Mail entstanden sei, sei also sehr gering. Außerdem handele es sich um den ersten Verstoß der Versicherung, eines wirtschaftlich denkenden Unternehmens, das sich darüber bewusst sei, dass ein weiterer Verstoß eine höhere Vertragsstrafe auslösen würde.

Oberlandesgericht Köln, Aktz. 6 U 4/11 vom 01.06.2011, Vorinstanz Landgericht Köln.

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