Urteil – Verschleierte Werbung auf Spieleseite für Kinder

Urteil - Verschleierte Werbung auf Spieleseite für Kinder

Schon in sehr jungen Jahren lernen Kinder, sich in dem Internet zurechtzufinden. Viele von ihnen wachsen in der multimedialen Welt auf. Dennoch muss auf Kinder in dem Internet besondere Rücksicht genommen werden. Sie lassen sich leichter beeinflussen, weil sie noch nicht so kritisch sind, wie die meisten erwachsenen Nutzer. Auch die Verbraucherzentralen sind dieser Meinung. Sie erwirkten zunächst einige einstweilige Verfügung und schließlich ein Urteil gegen den Betreiber einer an Kinder gerichtete Internetseite. Die Webseite richtete sich an Kinder ab sieben Jahre. Dort waren Spiele, Rätsel und Nachrichten zu finden. Die Verbraucherschützer bemängelten ein Werbebanner, das ebenfalls auf der Internetseite erschien. Es zeigte eine Winterlandschaft und einen Elch, der einen Schneeball in Richtung des Betrachters warf. Dann erschien die Aufforderung „Klick und wirf zurück„. Ein Mausklick ließ ein Fadenkreuz erscheinen, mit dem auf den Elch gezielt und mit Schneebällen beworfen werden konnte. Nach drei Wurfversuch wurde der Nutzer auf eine andere Internetseite weitergeleitet. Dieses war die Produktseite eines Lebensmittels.

Der Webseitenbetreiber argumentierte, die Werbung sei als solche ausreichend gekennzeichnet. Unterhalb des Werbebanners befand sich das Wort „Werbung„. Zudem seien Jugendliche im Internet an solche Werbung gewöhnt. Ohnehin surfe nur ein geringer Teil der Jugendlichen ohne Aufsicht im Internet.

Das Gericht bestätigte die einstweilige Verfügung, durch die die Nutzung des Banners in dieser Form untersagt worden war. Es handele sich um verschleierte Werbung. Kinder und Jugendliche seien nicht in gleicher Weise wie Erwachsene in der Lage, redaktionelle Beiträge von Werbung zu unterscheiden. Deshalb gebe es besondere Anforderungen an eine deutliche Trennung zwischen beidem. Das Wort „Werbung„ in kleiner Schrift unterhalb des Werbebanners sei dafür nicht ausreichend.

Landgericht Berlin, Aktz. 96 O 126/11 vom 23.03.2012

Weitere Informationen

Internet Urteile – Sammlung

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]