Urteil – Telekom-Mitarbeiter lügt EWE-TEL-Kundin an

Urteil: Telekom-Mitarbeiter lügt EWE-TEL-Kundin an

Wenn ein Telekom-Mitarbeiter bei einem EWE-TEL-Kunden klingelt, könnte es demnächst für den Marktführer teuer werden. Denn 250.000 Euro kann der Telekom so ein Besuch kosten. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil (Az.: 6 U 209/14) am 20. Februar 2015. Die erste Instanz war das Landgericht Oldenburg (Az.: 15 O 711/14).

Die Vorgeschichte: Telekom-Mitarbeiter führt unverlangt Speedtest durch

Die Vorgeschichte zum Urteil klingt kurios, zeigt aber, wie „erfinderisch“ einzelne Mitarbeiter der Telekom agieren. So auch im Februar 2014. Ein Mitarbeiter der Telekom-Repräsentanz klingelt bei einer Kundin des regionalen Konkurrenten EWE TEL. Er erklärt, es hätte in der Nachbarschaft Beschwerden gegeben, weil das Internet zu langsam sei. In einem Speedtest ergab sich bei der Kundin eine Geschwindigkeit von 7,9 MBit/s. Der Mitarbeiter erklärte wahrheitswidrig, dass die Telekom derzeit in der Umgebung auf ein schnelles Internet umstelle. Er regte an, dass die Kunden bei der Telekom einen Vertrag für „Call & Surf Comfort“ abschließen sollten, mit dem bis zu 16 MBit/s möglich seien. Die Kundin kam dem zunächst nach, widerrief dann aber. Daraufhin wurde die EWE TEL auf den Vorfall aufmerksam.

Gericht entscheidet für EWE TEL

Der Telekommunikationsanbieter aus Nordwest-Niedersachsen zog mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Telekom ins Feld. Der Fall landete vor Gericht. Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg folgten in ihrem Urteil den Ausführungen der EWE TEL. Dem Unterlassungsbegehren gaben sie statt. Das Gericht untersagte der Telekom, sich ohne Auftrag an EWE-TEL-Kunden zu wenden und wahrheitswidrige Behauptungen aufzustellen. Die Richter hoben hervor, dass die Telekom für das Verhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich sei. Im Wiederholungsfall droht dem Marktführer nun ein Bußgeld von 250.000 Euro.

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