Roaming – EU verschiebt das Abschaffen der Gebühren

Roaming - EU verschiebt das Abschaffen der Gebühren

Für 2016 hatte die EU das Abschaffen der Roaming-Gebühren angekündigt. Das Europaparlament hatte diesen Schritt beschlossen. Doch nun hat der Europarat anders entschieden. Vorerst liegt das Abschaffen der Zusatzgebühren für Auslandskommunikation im Mobilnetz auf Eis. Ersetzt wird das Vorhaben durch einen butterweich formulierten Ansatz, vorerst in Zwischenschritten zu agieren.

Roaming-Gebühren: Das passiert ab 2016

Roaming ist ein Begriff für die Weiterleitung von Kommunikation über Grenzen in ein anderes Mobilfunknetz. Für Anrufe, SMS und das Surfen im Internet im Ausland fallen Zusatzgebühren an, die der heimische Anbieter abrechnet. Damit sollen die Mehrkosten durch das Nutzen des ausländischen Netzes abgegolten werden. Allerdings waren diese Kosten in der Vergangenheit deutlich zu hoch, sodass die EU seit Jahren die Roaming-Kosten immer wieder deckelt.

Bisher war geplant, die Roaming-Gebühren ab 2016 ganz abzuschaffen. Doch nun rudert der Rat der Europäischen Union zurück. Er will eine neue Verordnung verhandeln, die ab 30.06.2016 greift. Ziel ist es, die Gebühren erneut deutlich zu senken, aber nicht abzuschaffen. Erst 2018 soll erneut über mögliche Maßnahmen zum Abschaffen der Roaming-Gebühren entschieden werden.

Bis dahin gibt es jedoch Vergünstigungen. So sollen Rahmenrichtlinien vereinbart werden, die den Mobilfunkkunden gewisse Freikontingente zur Verfügung stellen. Erst nach Aufbrauchen dieser Pakete sollen die Anbieter Roaming-Gebühren berechnen dürfen. Diese sollen jedoch deutlich günstiger werden und „keinesfalls die Obergrenze für das Großkundenentgelt übersteigen, das der Betreiber für die Nutzung der Netze in anderen Mitgliedstaaten entrichte„.

Vorhaben ersetzt Gesetz „Roaming III„

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Rat ein bereits beschlossenes Gesetz wieder zum Nachteil der Kunden kassiert. Aus einem konkreten Termin zum Abschaffen der Roaming-Gebühren wird nun eine Verhandlung über ein Hinausschieben und ein erneutes Absenken. Verhandlung heißt aber auch, dass der Rat sein Vorhaben noch mit dem Europaparlament abstimmen muss. Wie die neue Regelung ab 2016 genau aussehen wird, bleibt folglich weiter offen.

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