Monitoring – Zusatzkosten bei Handyverträgen

Zusatzkosten bei Handyverträgen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beobachtet seit mehreren Jahren die Entwicklung von Zusatzkosten bei Handyverträgen. Vor Kurzem hat sie die aktuellen Zahlen vorgelegt. Diese basieren auf Daten aus dem Frühjahr dieses Jahres. Die gute Nachricht: Viele Zusatzkosten sind nicht zuletzt wegen mehrerer Gerichtsentscheide gesunken. Die schlechte Nachricht: Viele Zusatzkosten sind nicht transparent in den Tarifbeschreibungen aufgeführt, teilweise sind sie sogar in den Nutzungsbedingungen versteckt.

Viele Zusatzkosten versteckt

Die Verbraucherschützer haben sich 21 Mobilfunkanbieter vorgenommen und auf deren Internetseiten die Informationen über Zusatzkosten herausgesucht. Dabei haben sie festgestellt, dass gegenüber der ersten Bestandsaufnahme im Jahre 2012 die Preisangaben etwas besser gekennzeichnet, aber noch immer nicht überall gut auffindbar sind. Daher sei es für Verbraucher schwierig, sich umfassend über alle Zusatzkosten zu informieren. Das ist besonders ärgerlich, wenn der Interessierte einen Preisvergleich anstrebt und auf bestimmte Serviceleistungen wert legt. Ein umfassendes Informieren ist somit nur sehr umständlich möglich. Für Abhilfe könnte die neue Transparenzverordnung schaffen, die Anbieter zu einer übersichtlichen Auflistung von Kostenbestandteilen zwingt.

Detailergebnisse des Zusatzkostenmonitorings

Die von der Verbraucherzentrale ermittelten Zahlen sind in Details sehr heterogen, in anderen Punkten unterscheiden sich die Kosten kaum. Eklatant sind die Unterschiede zum Beispiel bei den Kosten für eine Wunschrufnummer. Diese variieren zwischen 14,99 und 199 Euro. Allerdings sind Kosten für sogenannte Premiumnummern enthalten, die leicht zu merken sind. Ein Sparpotenzial gibt es auch bei Verlust einer SIM-Karte. So kostet eine Ersatz-SIM-Karte zwischen 0 und 29,95 Euro. Die gleiche Preisspanne gilt auch für einen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter. Geht ein Handy verloren, kostet das Sperren einer SIM-Karte zwischen 0 und 14,95 Euro. Eine erstaunliche Bandbreite für einen Service, der eigentlich kostenlos sein sollte. Wird die Karte hingegen durch den Anbieter zum Beispiel wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt, kostet die Sperre 5 bis 18,50 Euro. Auch das Entsperren kann bis zu 7,50 Euro kosten. Verhältnismäßig hohe Kosten fallen für die Rufnummernmitnahme (24,95 bis 29,95 Euro) sowie die Rufnummernsperre (bis zu 19,95 Euro) an.

Erstaunlich sind große Abweichungen bei weiteren „Selbstverständlichkeiten“: Ein nachträglicher Einzelverbindungsnachweis kostet für Prepaid-Kunden zwischen 9,95 und 10,22 Euro, für Postpaid-Kunden nur 1,95 bis 1,99 Euro. Die Mahnkosten liegen bei 2 Euro und 5 Euro für die ersten beiden Mahnungen, bei 20 Euro für die dritte Mahnung. Vor vier Jahren lag der Maximalbetrag noch bei 9,95 Euro. Dafür ist mit 4 bis 6 Euro die Rücklastschrift deutlich günstiger geworden. Ein Ärgernis ist, dass per Post verschickte Rechnungen noch immer mit bis zu 1,99 Euro abgerechnet werden, obwohl dies zumindest für Anbieter mit Ladengeschäften durch Gerichtsurteile untersagt ist.

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