Rücklastschriftpauschalen – Telefonica zahlt 12,5 Mio. Euro Strafe

Rücklastschriftpauschalen

Satte 12,5 Millionen Euro zahlt Telefonica als Kompensation für zu hohe Rücklastschriftpauschalen an den Bundeshaushalt. Auf diese Summe einigte sich das Unternehmen mit dem Deutschen Verbraucherschutzverband in einem Vergleich. Zuvor hatte der Verband mehrfach gegen Telefonica wegen überhöhter Rücklastschriftpauschalen bei O2 und E-Plus vor Gericht Urteile auf Unterlassung erwirkt.

Telefonica forderte überhöhte Rücklastschriftpauschalen

Die Gerichte entschieden mehrfach, dass Telefonica O2 und E-Plus Rücklastschriftpauschalen forderten, die deutlich über den tatsächlich entstandenen Kosten lagen. Zeitweise waren in der Mobilfunkbranche Beträge um 20 Euro üblich. Rechtlich dürfen Unternehmen jedoch nur die Kosten vom Kunden fordern, die Ihnen wirklich entstehen. Alles andere ist ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

2012 verlangte O2 noch 19 Euro, nach einem entsprechenden Urteil vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 7943/12) senkte die Marke 2013 die Pauschale auf 7,50 Euro, nach erneuter Klage freiwillig auf 4,00 Euro. Bei E-Plus lag die Rücklastschriftpauschale 2012 noch bei 15 Euro. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 7 W 92/11) reduzierte E-Plus die Pauschale zunächst auf 8,50 Euro. Auch diesen Betrag musste E-Plus nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 173/13) senken. Die angestrebten 6,50 Euro hielten jedoch wiederum einer Abmahnung des Verbraucherschutzvereins nicht Stand, worauf E-Plus den Betrag auf 4 Euro senkte.

Rücklastschriftpauschalen: Kleinbeträge summieren sich zu Einnahmen

Der Verbraucherschutzverband sieht in den überhöhten Summen kein Bestreben, die tatsächlichen Kosten auszugleichen. Vielmehr dienen die Rücklastschriftpauschalen nach Auffassung des Vereins der Erwirtschaftung von Zusatzgewinnen. Das zeigt auch die nun fällige Strafzahlung von 12,5 Millionen Euro, der Telefonica explizit zustimmt.

Die Strafzahlung ist als Kompensation zu verstehen. Da die Mehrzahl der Kunden die Kleinbeträge voraussichtlich nicht zurückfordern wird, besteht bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit, dem Bundeshaushalt eine Ausgleichszahlung zukommen zu lassen. Von diesem rechtlichen Mittel macht der Deutsche Verbraucherschutzverein Gebrauch. Die Zahlung von Telefonica ist entsprechend als Eingeständnis zu werten.

Kunden gehen jedoch nicht leer aus. Alle überhöhten Rücklastschriftpauschalen können innerhalb von drei Kalenderjahren zurückgefordert werden. Das bedeutet, dass bis Ende 2016 alle Pauschalen aus 2013 rückforderbar sind. Ältere Zahlungen sind bereits verjährt.

Update 05.04.2016

Urteil-Kosten für Rücklastschrift muss vereinbart sein

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden – Strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Fehlerhafte Telefonrechnung – Wie ist zu reagieren, wenn die Telefonrechnung nicht stimmt?
Gerichtsurteile – interessante und abstrakte Urteile aus der Handywelt

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]

iOS18 ist da – das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 ist da

Das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die neueste Version des Betriebssystems von Apple bringt viele neue, nützliche Funktionen. Zahlreiche KI-Features werden vorerst allerdings für iPhone-User in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Grund ist der Digital Markets Act der Europäischen Union. […]