Rücklastschriftpauschalen – Telefonica zahlt 12,5 Mio. Euro Strafe

Rücklastschriftpauschalen

Satte 12,5 Millionen Euro zahlt Telefonica als Kompensation für zu hohe Rücklastschriftpauschalen an den Bundeshaushalt. Auf diese Summe einigte sich das Unternehmen mit dem Deutschen Verbraucherschutzverband in einem Vergleich. Zuvor hatte der Verband mehrfach gegen Telefonica wegen überhöhter Rücklastschriftpauschalen bei O2 und E-Plus vor Gericht Urteile auf Unterlassung erwirkt.

Telefonica forderte überhöhte Rücklastschriftpauschalen

Die Gerichte entschieden mehrfach, dass Telefonica O2 und E-Plus Rücklastschriftpauschalen forderten, die deutlich über den tatsächlich entstandenen Kosten lagen. Zeitweise waren in der Mobilfunkbranche Beträge um 20 Euro üblich. Rechtlich dürfen Unternehmen jedoch nur die Kosten vom Kunden fordern, die Ihnen wirklich entstehen. Alles andere ist ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

2012 verlangte O2 noch 19 Euro, nach einem entsprechenden Urteil vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 7943/12) senkte die Marke 2013 die Pauschale auf 7,50 Euro, nach erneuter Klage freiwillig auf 4,00 Euro. Bei E-Plus lag die Rücklastschriftpauschale 2012 noch bei 15 Euro. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 7 W 92/11) reduzierte E-Plus die Pauschale zunächst auf 8,50 Euro. Auch diesen Betrag musste E-Plus nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 173/13) senken. Die angestrebten 6,50 Euro hielten jedoch wiederum einer Abmahnung des Verbraucherschutzvereins nicht Stand, worauf E-Plus den Betrag auf 4 Euro senkte.

Rücklastschriftpauschalen: Kleinbeträge summieren sich zu Einnahmen

Der Verbraucherschutzverband sieht in den überhöhten Summen kein Bestreben, die tatsächlichen Kosten auszugleichen. Vielmehr dienen die Rücklastschriftpauschalen nach Auffassung des Vereins der Erwirtschaftung von Zusatzgewinnen. Das zeigt auch die nun fällige Strafzahlung von 12,5 Millionen Euro, der Telefonica explizit zustimmt.

Die Strafzahlung ist als Kompensation zu verstehen. Da die Mehrzahl der Kunden die Kleinbeträge voraussichtlich nicht zurückfordern wird, besteht bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit, dem Bundeshaushalt eine Ausgleichszahlung zukommen zu lassen. Von diesem rechtlichen Mittel macht der Deutsche Verbraucherschutzverein Gebrauch. Die Zahlung von Telefonica ist entsprechend als Eingeständnis zu werten.

Kunden gehen jedoch nicht leer aus. Alle überhöhten Rücklastschriftpauschalen können innerhalb von drei Kalenderjahren zurückgefordert werden. Das bedeutet, dass bis Ende 2016 alle Pauschalen aus 2013 rückforderbar sind. Ältere Zahlungen sind bereits verjährt.

Update 05.04.2016

Urteil-Kosten für Rücklastschrift muss vereinbart sein

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden – Strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Fehlerhafte Telefonrechnung – Wie ist zu reagieren, wenn die Telefonrechnung nicht stimmt?
Gerichtsurteile – interessante und abstrakte Urteile aus der Handywelt

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]