Widerruf – Online-Händler müssen auch Versandkosten ersetzen

Widerruf - Online-Händler müssen auch Versandkosten ersetzen

Verbraucher haben im Online-Handel ein Widerrufsrecht. Machen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung davon Gebrauch, können Sie die Ware zurücksenden und erhalten die bezahlte Summe ersetzt. Daran haben sich in der Vergangenheit einige Händler jedoch nicht gehalten. Sie zogen bei der Rückzahlung die Portokosten für den Versand an den Kunden von der Erstattung ab. Die Verbraucherzentrale Brandenburg macht darauf aufmerksam, dass die Händler dabei gegen geltendes Recht verstoßen und den Kunden den vollen Kaufpreis inklusive Versandkosten zu ersetzen haben.

Erstattung ohne Portokosten: Verbraucherzentrale mahnt Möbel-Shop ab

Die Verbraucherzentrale nutzte ein aktuelles Ereignis, um auf diesen Sachverhalt noch einmal aufmerksam zu machen. Denn die Organisation hat einen Online-Shop für Möbel und Wohnaccessoires abgemahnt. Dieser erklärte in seiner Widerrufsbelehrung, dass bei einem Widerruf sämtliche Kosten exklusive der Versandkosten ausgezahlt werden. Eine solche Passage verstößt laut Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen geltendes Recht. Die Expertin erläutert: „Bei einem Widerruf muss der Verbraucher allenfalls Kosten für die Rücksendung tragen. Grundsätzlich auch die Hinsendekosten auf ihn abzuwälzen, ist jedoch laut BGB nicht zulässig.“

Widerruf: Kosten für Sonderversand sind on der Erstattung ausgenommen

Es gibt bei der Erstattung der kompletten Kosten nur eine Ausnahme. Bestellt ein Kunde eine Ware und wählt eine besondere, teurere Versandoption, muss der Händler die dafür in Rechnung gestellten Kosten nicht erstatten. Das kann beispielsweise bei einer Expresszusendung der Fall sein. Sobald der Kunde aktiv eine teurere Versandoption als den Standardversand wählt, sind die Händler berechtigt, die dabei anfallenden Kosten vom Widerruf auszunehmen.

Im Streitfall können sich Kunden an eine Verbraucherzentrale wenden, um ihren individuellen Fall zu klären. Da die Rechtslage eindeutig ist, führt die Unterstützung einer Organisation schnell zur vollständigen Rückzahlung der bezahlten Summe für eine Ware. Auch wenn sich der Streit um geringe Versandkosten kaum zu lohnen scheint, sollten die Verbraucherschützer eingeschaltet werden. Diese können gegen die jeweiligen Händler vorgehen und im Sinne aller Kunden Änderungen bewirken.

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