Widerruf – Online-Händler müssen auch Versandkosten ersetzen

Widerruf - Online-Händler müssen auch Versandkosten ersetzen

Verbraucher haben im Online-Handel ein Widerrufsrecht. Machen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung davon Gebrauch, können Sie die Ware zurücksenden und erhalten die bezahlte Summe ersetzt. Daran haben sich in der Vergangenheit einige Händler jedoch nicht gehalten. Sie zogen bei der Rückzahlung die Portokosten für den Versand an den Kunden von der Erstattung ab. Die Verbraucherzentrale Brandenburg macht darauf aufmerksam, dass die Händler dabei gegen geltendes Recht verstoßen und den Kunden den vollen Kaufpreis inklusive Versandkosten zu ersetzen haben.

Erstattung ohne Portokosten: Verbraucherzentrale mahnt Möbel-Shop ab

Die Verbraucherzentrale nutzte ein aktuelles Ereignis, um auf diesen Sachverhalt noch einmal aufmerksam zu machen. Denn die Organisation hat einen Online-Shop für Möbel und Wohnaccessoires abgemahnt. Dieser erklärte in seiner Widerrufsbelehrung, dass bei einem Widerruf sämtliche Kosten exklusive der Versandkosten ausgezahlt werden. Eine solche Passage verstößt laut Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen geltendes Recht. Die Expertin erläutert: „Bei einem Widerruf muss der Verbraucher allenfalls Kosten für die Rücksendung tragen. Grundsätzlich auch die Hinsendekosten auf ihn abzuwälzen, ist jedoch laut BGB nicht zulässig.“

Widerruf: Kosten für Sonderversand sind on der Erstattung ausgenommen

Es gibt bei der Erstattung der kompletten Kosten nur eine Ausnahme. Bestellt ein Kunde eine Ware und wählt eine besondere, teurere Versandoption, muss der Händler die dafür in Rechnung gestellten Kosten nicht erstatten. Das kann beispielsweise bei einer Expresszusendung der Fall sein. Sobald der Kunde aktiv eine teurere Versandoption als den Standardversand wählt, sind die Händler berechtigt, die dabei anfallenden Kosten vom Widerruf auszunehmen.

Im Streitfall können sich Kunden an eine Verbraucherzentrale wenden, um ihren individuellen Fall zu klären. Da die Rechtslage eindeutig ist, führt die Unterstützung einer Organisation schnell zur vollständigen Rückzahlung der bezahlten Summe für eine Ware. Auch wenn sich der Streit um geringe Versandkosten kaum zu lohnen scheint, sollten die Verbraucherschützer eingeschaltet werden. Diese können gegen die jeweiligen Händler vorgehen und im Sinne aller Kunden Änderungen bewirken.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
De-Mail Ende

De-Mail endgültig eingestellt

Das Digitalprojekt, das zum Flop wurde

Als sichere Alternative zur E-Mail, startete der De-Mail-Dienst. Jetzt ist nach 15 Jahren allerdings Schluss. Denn das Projekt war nie wirklich erfolgreich und hatte mit Sicherheitsbedenken zu kämpfen, weshalb es nur wenige Bürger nutzten. […]

Karte nie erhalten, Konto geplündert – Bank muss Rückzahlung leisten

Karte nie erhalten, Konto geplündert

Bank muss Rückzahlung leisten

Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt jüngst in einem Urteil das Recht von Bankkunden. Geht eine Debitkarte auf dem Postweg verloren, haftet die Bank für missbräuchliche Abhebungen. Damit widerspricht das OLG dem Urteil der Vorinstanz. […]

Polizei-Einsatzfahrzeuge

Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und Geldwäsche

Acht Festnahmen und Millionen-Ermittlungen

Bei einer bundesweiten Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und internationale Geldwäsche haben Ermittler acht Personen festgenommen. Im Fokus stehen Millionenbeträge, Kryptowährungen und ein mutmaßliches Underground-Banking-Netzwerk zwischen Deutschland und Vietnam. […]

Plötzlich grüner Punkt am Handy? – dahinter steckt mehr als gedacht

Plötzlich grüner Punkt am Handy?

Dahinter steckt mehr als gedacht

Leuchtet plötzlich ein grüner Punkt auf dem Smartphone auf, sollten Nutzer hellhörig werden. Das Symbol zeigt an, dass Standort, Kamera oder Mikrofon aktiv genutzt werden. Im schlimmsten Fall sogar heimlich durch eine App im Hintergrund. […]

KI-Chats ohne Überwachung? – Meta verspricht echte Privatsphäre

KI-Chats ohne Überwachung?

Meta verspricht echte Privatsphäre

Mit „Private Processing“ führt Meta bald private KI-Chats in WhatsApp ein. Inkognito-Gespräche mit Meta AI sollen weder gespeichert noch von Außenstehenden eingesehen werden können. Auch neue KI-Nebenchats für WhatsApp sind geplant. […]