Mobilfunkvertrag – Kündigung muss nicht durch Anruf bestätigt werden

Mobilfunkvertrag - Kündigung muss nicht durch Anruf bestätigt werden

Trotz wirksamer Kündigung wurde ein Kunde des Mobilfunkanbieters Mobilcom Debitel zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert, um anschließend eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reichte daraufhin Klage gegen das Unternehmen ein. Am 17. September entschied das Landgericht Kiel in seinem Urteil (Aktenzeichen: 14 HKO 42/2), dass das Vorgehen des Mobilfunkanbieters rechtswidrig ist. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Was war geschehen?

Ein Kunde des Anbieters Mobilcom Debitel hatte seinen Mobilfunkvertrag frist- und formgerecht gekündigt und dem Unternehmen zudem jede weitere Kontaktaufnahme untersagt, die nichts mit der Vertragsabwicklung zu tun hat. In dem Schreiben des Kunden heißt es unter anderem: „Im Übrigen möchte ich von Ihnen nicht kontaktiert werden, insbesondere nicht per Telefon“. Dennoch meldete sich der Mobilfunkanbieter einige Tage später per Post und forderte den Kunden dazu auf, sich zu melden, um einige Fragen bezüglich der Kündigung zu klären. In dem Schreiben von Mobilcom Debitel heißt es: „Zu Ihrer Kündigung haben wir noch ausstehende Fragen. Rufen Sie uns bitte einfach an (…). Wir senden Ihnen dann auch gern eine Kündigungsbestätigung zu“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale versuchte das Unternehmen durch dieses Vorgehen bewusst, die Unsicherheit des Kunden bezüglich seines Kündigungsrechts auszunutzen.

Unerlaubte Kontaktaufnahme durch Mobilcom Debitel

Eine Kündigung wird ohne Bestätigung in dem Augenblick wirksam, in welchem sie dem Unternehmen zugeht und beendet den Vertrag automatisch zu dem genannten Datum. Das Mobilfunkunternehmen behauptete gegenüber dem Kunden, dass die Kündigung erst dann wirksam werde, wenn einige Fragen hierzu geklärt wären. Aus diesem Grund handelte es sich um eine nicht erlaubte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken sowie um eine Irreführung. Die Verbrauchzentrale sieht hierin einen klaren Rechtsverstoß, da das Unternehmen dem Kunden den Eindruck vermittelte, dass seine Kündigung nicht ohne Bestätigung wirksam sei. Ein weiterer Rechtsverstoß sei es zudem, dass Mobilcom Debitel eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden startete, obwohl dies ausdrücklich gegen seinen Wunsch war.

Mobilfunkanbieter verteidigt sich nicht

Mobilcom Debitel verteidigte sich nicht gegen die Klage. Da es sich bei dem Vorgehen des Unternehmens um eindeutige Rechtsverstöße handle, wäre dies laut Auffassung der Verbraucherzentrale auch nicht sinnvoll gewesen. Auch vor Gericht äußerte sich Mobilcom Debitel nicht. So wurde die eigene Einsicht im Rahmen eines Anerkenntnisurteils dokumentiert. Ein Anerkenntnisurteil bedarf keiner Begründung.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Kiel folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und untersagte dem Unternehmen, Kunden dazu aufzufordern sich telefonisch zu melden, damit der Kunde eine Kündigungsbestätigung erhält, wenn dieser zuvor ausdrücklich erklärt hat, nicht kontaktiert werden zu wollen. Verstößt Mobilcom Debitel gegen diese Unterlassung kann ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern, verhängt werden.

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5 Kommentare

  1. Selbige passiert wie bei den anderen Kommentaren. Aber Rechtsgültig ist die Kündigung dann trotzdem, obwohl es keine direkte Bestätigung mit Endlaufzeit usw. ist?

  2. Ich habe heute auch einen Brief bekommen: Mit ihre Kündigung ist eingegangen. Zur Vertragsbedingungen haben wir noch ausstehende Fragen. Rufen Sie uns bitte an… Hatte auch bei meiner Kündigung geschrieben, dass ich keine weitere Kontaktaufnahme wünsche! Ich habe gekündigt und basta!

  3. Auch ich habe ein Schreiben mit demselben Wortlaut von Mobilcom-Debitel erhalten. Hatte in meiner Kündigung geschrieben, dass ich nicht kontaktiert werden möchte.

  4. Und sie tun es noch immer. Meine Mama hat gerade das beschriebene Schreiben erhalten. Mobilcom äußert sich also vor Gericht nur nicht, sein Urteil ist Mobilcom scheinbar auch gleichgültig ….

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