Ärgernis – Hohe Kosten für geforderte Rücksendung nach China

Ärgernis – Hohe Kosten für geforderte Rücksendung nach China

Auch geübte Online-Shopper können schnell getäuscht werden, denn in diesem Fall zählt nicht der erste Eindruck. Auch wenn ein Webshop augenscheinlich auf ein deutsches Unternehmen schließen lässt, sollte man als Kunde genauer hinsehen. Ein Shop komplett in deutscher Sprache, eine Internetadresse die deutschlandspezifisch mit „.de“ endet und selbst das Impressum lassen zwar schnell auf ein heimisches Unternehmen schließen. All das gehört für viele Onlinekäufer zum schnellen Check vor einem Kauf.

Täuschung der Kunden

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt vor einer Täuschung der Kunden. Denn diese Merkmale waren nach Aussagen getäuschter Onlinekäufer die ausschlaggebenden Kriterien, sich bewusst für einen Shop zu entscheiden und dort ein Produkt zu bestellen. Andere Käufer*innen berichteten, dass sie in den sozialen Medien von diesen Anbietern mit direkter Verlinkung zu ihrem Shop gelotst worden sind.

So wird das Widerrufsrecht ausgehebelt

Eigentlich sollte eine Rücksendung bei qualitativ minderwertigen Produkten, wenn ein Kleidungstück nicht passt oder einfach nicht gefällt unkompliziert möglich sein, denn es gilt ja das gesetzliche Widerrufsrecht. Damit kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Erhalt der Ware diese zurückgesendet werden. In den der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen hat der Verkäufer die Kunden nun aufgefordert, die Artikel auf eigene Kosten nach China zurückzusenden. Dieser Versand kann mit sehr hohen Kosten verbunden sein. Das kann so weit gehen¸ dass die Kosten für die Rücksendung wie zum Beispiel durch Porto und Zollgebühren fast den eigentlichen Warenwert erreichen. In anderen Fällen verlangten Online-Shops zusätzliche Bearbeitungsgebühren.

Wie kann sich ein Kunde davor schützen?

In den AGB oder in der Widerrufsbelehrung jedes Onlineshops muss angegeben sein, wohin die Ware bei Ausübung des Widerrufsrechts gesendet werden muss. Daher sollte jeder Kunde bei einem bisher unbekannten Händler diesen Passus prüfen. Ist diese Frage dort nicht hinreichend beantwortet, sollte der Interessent den Verkäufer vor dem Verkaufsabschluss schriftlich kontaktieren.

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