Verbraucherschutz – Irreführung bei der Kündigung von Mobilfunkvertrag

Verbraucherschutz – Irreführung bei der Kündigung von Mobilfunkvertrag

Mobilfunkanbieter versuchen häufig ihre Kunden nach deren Kündigung umzustimmen und sie weiterhin an sich zu binden. Das Landgericht Berlin hat nun in einem Fall entschieden, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht gebracht hat. Das Urteil (Aktenzeichen 97 O 99/21) setzt ein Zeichen für den Verbraucherschutz und gegen die Irreführung bei der Kündigung von Mobilfunkverträgen.

Wie kam es zu dem Streit vor dem Landgericht?

Ein Kunde der Primamobile GmbH hatte per E-Mail seinen Vertrag gekündigt. Der Mobilfunkanbieter erklärte ihm daraufhin, dass die Kündigung per Mail nicht rechtmäßig sei. Die Primamobile GmbH wandte hierbei unlautere Tricks an, um den Kunden über die Wirksamkeit seiner Kündigung zu täuschen. Darüber hinaus sendete der Anbieter dem Kunden eine SIM-Karte zu, für die Geld von dessen Konto abgebucht wurde. Die Begründung des Mobilfunkanbieters: der Kunde habe ausschließlich seinen Tarif, nicht aber seinen Vertrag gekündigt. Der Anbieter vermittelte seinem Kunden, dass eine „unterschriebene Originalkündigung“ zur „Verifizierung“ der Kündigung vorgelegt werden müsse. Eine Kündigung per E-Mail sei nicht ausreichend. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte die Primamobile GmbH daraufhin aufgrund der wahrheitswidrigen Behauptungen.

Die Primamobil GmbH hat hier einfach versucht, den Kunden in die Irre zu führen und ihm das Gefühl zu geben, dass er irgendwas falsch gemacht hat, oder, dass er noch irgendwas tun müsste, um die Kündigung gültig zu machen – das ist eindeutig unzulässig“, so der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Oliver Buttler. „Einen Mobilfunkvertrag kann man selbstverständlich ganz einfach und ohne irgendwelche Bestätigungsvorgänge auch per Email kündigen.“

Das Landgericht Berlin war ebenfalls von dem rechtswidrigen Verhalten des Mobilfunkanbieters überzeugt und verurteilte die Primamobil GmbH zudem dazu, entsprechende Geschäftsverhalten künftig zu unterlassen.

Mobilfunkanbieter versuchen Kunden nach Kündigung zu locken

Dass ein Mobilfunkanbieter nach der Kündigung eines Kunden versucht, diesen zum Bleiben zu bewegen und ihm die Kündigung schwer machen möchte, ist jedoch bei Weitem kein Einzelfall. Die Anbieter setzen immer wieder Tricks ein, um die Kunden umzustimmen und greifen beispielsweise auf besonders attraktive Angebote zurück, die dem Kunden plötzlich angeboten werden. Auch, dass eine Kündigung angeblich nicht rechtmäßig ist, wird immer wieder behauptet. In manchen Fällen verlangen die Anbieter beispielsweise, dass der Kunde seine Kündigung bei einem Anruf bestätigen muss. Erst im letzten Jahr hat das Landgericht Kiel entschieden (Aktenzeichen 14 HKO 42/2), dass die Kündigung nicht mit einem Anruf bei dem Mobilfunkanbieter bestätigt werden muss. Der Grund für den geforderten Anruf ist vielmehr zu Werbezwecken und, um den Kunden doch noch umzustimmen. Das alles ist jedoch nicht notwendig, denn eine Kündigung wird mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam.  Für Verträge, die über eine Webseite abgeschlossen werden können, gilt seit dem 1. Juli dieses Jahres außerdem eine Kündigungs-Button-Pflicht. Auch Kunden, die den Vertrag auf einem anderen Weg abgeschlossen haben, können den Button nutzen. Durch diese zusätzliche und einfache Kündigungsmöglichkeit sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden.

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