Google Street View – Lang ersehnte Aktualisierung für Deutschland kommt

Google Street View – lang ersehnte Aktualisierung für Deutschland kommt

Mittlerweile gibt es Google Street View bereits seit 13 Jahren in Deutschland. Bis heute ist das Bildmaterial jedoch nie aktualisiert worden – nun hat Google offiziell verkündet, dass die von vielen Nutzern bereits lang erhoffte Aktualisierung der Bilder noch in diesem Jahr kommt.

Warum wurde das Bildmaterial so lange nicht erneuert?

Während in allen anderen europäischen Ländern zum Start von Street View neues Bildmaterial hinzugefügt wurde, wurde im Jahr 2010 hierzulande kein neues Material verwendet. Die meisten Aufnahmen, die bis heute in dem Google-Dienst zu finden sind, stammen noch aus den Jahren 2008 und 2009. Obwohl bereits 2014 neue Aufnahmen angefertigt wurden, wurden diese nie veröffentlicht. Die Folge sind lückenhafte, veraltete und oftmals sehr verpixelte Ansichten, die die „Straßen und Gebäude von heute nicht mehr angemessen abbilden“ schreibt Google. Dass es mehr als ein Jahrzehnt keine Erneuerung des Bildmaterials gab, könnte auf den großen Aufschrei bezüglich des Datenschutzes zurückzuführen sein, den es damals in Deutschland gab. Denn 2010 hatte Google nicht über die Anfertigung der Aufnahmen informiert. Dies führte dazu, dass schon in den ersten Wochen 245 000 Einsprüche gegen die Veröffentlichung von Hausfassaden bei dem Unternehmen eingingen. Die betroffenen Fassaden sind seither unter einem Milchglasfilter in dem Dienst zu sehen. Nach Angaben des Unternehmens meldeten sich im Laufe der vergangenen Jahre jedoch zahlreiche Personen und Unternehmen und fragten nach aktuellen Aufnahmen. Denn das veraltete Material bilde nicht mehr die Realität ab. Diesem Wunsch will der Tech-Gigant jetzt nachkommen, weshalb ab dem 22. Juni deutschlandweit Google Street View-Autos unterwegs sein werden.

Wann und wo sind die Kameraautos unterwegs?

Durch die Aktualisierung des Bildmaterials können User die Städte, Straßen und Landschaften deutschlandweit bald neu erleben und virtuell besuchen. Veröffentlicht werden soll das neue Material – das aus dem vergangenen und aus diesem Jahr stammt – nach und nach frühstens Mitte Juli. Wann und wo die Street View Autos gerade unterwegs sind, können Nutzer online einsehen. Geplant ist der Zeitraum zwischen Juni und Oktober. Während in anderen Ländern Europas in Google Street View auch eine „Zeitreise“ möglich ist, werden die alten Bilder aus Deutschland aus dem Dienst entfernt. Dass Google ausgerechnet jetzt die lang ersehnte Aktualisierung vorantreibt, könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass bei Apple Maps seit letztem Jahr sehr aktuelles Bildmaterial deutscher Straßen zu finden ist.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die neuen Aufnahmen werden nach Angaben des Unternehmens in enger Absprache mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht. Hierdurch soll verhindert werden, dass es erneut zu einem Wirbel um die Privatsphäre kommt. In einem Beschluss der Datenschutzkonferenz aus dem Jahr 2020 heißt es unter anderem:

„Für die Veröffentlichung von Straßenansichten, einschließlich teilweiser Abbildungen von Häuserfassaden und privaten Grundstücksbereichen, welche an den öffentlichen Straßenraum angrenzen, kann im Rahmen von StreetView und ähnlichen Diensten Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. f. DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht kommen.“

Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass sich entsprechendes Bildmaterial DSGVO-konform nutzen lässt. Allerdings müssen die Unternehmen – in diesem Fall Google – die Öffentlichkeit bereits im Vorfeld darüber informieren, dass das Bildmaterial angefertigt wird. Hausbesitzer haben natürlich auch dieses Mal die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Auch diejenigen, die bereits 2010 gegen die Veröffentlichung ihres Eigentums waren, müssen dies erneut tun. Denn die Widersprüche von damals gelten nicht mehr für das neue Bildmaterial. Darüber entscheiden, ob das eigene Haus oder die eigene Hausfassade bei Google Street View zu sehen ist, können die Betroffenen sowohl vor als auch noch nach der Veröffentlichung des Materials. Wird Einspruch eingelegt, wird die Ansicht unwiderruflich unkenntlich gemacht. Bei Autokennzeichen sowie Gesichtern wird dies grundsätzlich getan.

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