LG-Urteil – Kein Rückzahlungsanspruch bei Online-Casino ohne Lizenz

LG-Urteil – kein Rückzahlungsanspruch bei Online-Casino ohne Lizenz

Ein Spieler forderte von einem ausländischen Online-Casino, ohne gültige deutsche Lizenz, seinen Einsatz zurück. Das Landgericht Gießen entschied in seinem Urteil (Aktenzeichen: 5 O 189/21), dass kein Anspruch auf Erstattung besteht. Damit entschied das Gericht anders, als bereits zahlreiche andere Landgerichte vor ihm in ähnlichen Fällen.

Wie kam es zu dem Rechtsstreit?

Der Spieler aus Deutschland verlor in einem Online-Casino im Zeitraum zwischen 2012 und 2017 knapp 15 000 Euro. Da dieses im Ausland ansässig ist und hierzulande über keine gültige Glücksspiellizenz verfügt, forderte er das Geld auf gerichtlichem Weg zurück. Vor Gericht gab er an, dass ihm nicht bekannt gewesen sei, dass es sich um illegales Glücksspiel handelte. Der Anbieter des Glücksspiels hingegen verwies auf die AGB. Aus diesen gehe deutlich hervor, dass das Online-Glücksspiel in einigen Ländern verboten sei.

Wann ist Online-Glücksspiel in Deutschland legal?

Mittlerweile gibt es ein breit gefächertes Angebot verschiedener Glücksspielanbieter im Internet, die über eine gültige Lizenz für Deutschland verfügen. Dort kann legal und gemäß den Richtlinien des Glücksspielstaatsvertrags gespielt werden. Deutsche Casino Experten sind beispielsweise auf coinierge.de zu finden. Der Glücksspielstaatsvertrag ist allerdings erst seit 2021 in Kraft. Zuvor stellte lediglich Schleswig-Holstein eine Ausnahme dar, wodurch eine unübersichtliche Grauzone entstand. Mit dem neuen Vertrag werden zahlreiche Suchtpräventionen umgesetzt, zuletzt wurde unter anderem ein amtliches Prüf- und Erlaubnissiegel eingeführt. Durch dieses erkennen Spieler bereits auf den ersten Blick, ob der Anbieter über eine Erlaubnis verfügt.

Wie hat das Landgericht seine Entscheidung begründet?

Das Landgericht Gießen machte deutlich, dass die geschlossenen Spielverträge wirksam waren, obwohl gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen wurde. Denn zwischen dem Vermögensschaden des Spielers einerseits und der fehlenden Lizenz für Deutschland andererseits bestehe kein Zusammenhang:

„Es ist gerade nicht Zweck des GlüStV 2011 Spieler allgemein vor ihrem Verlustrisiko zu schützen. Andernfalls dürfte keine Form des Glücksspiels erlaubt sein. […] Der drohende Vermögensschaden für den Spieler folgt nicht aus dem Verbot des unerlaubten Glücksspiels, sondern aus dem jedem Glücksspiel immanenten Risiko, dass Gewinne oder Verluste ungewiss und rein zufällig sind“, heißt es unter anderem in dem Urteil des Landgerichts.

Diese Ansicht des Gießener Landgerichts ist deshalb bemerkenswert, da andere Gerichte bereits gegenteilig urteilten. Sowohl die Landgerichte Koblenz, Hamburg, Heilbronn, Bielefeld und weitere sowie die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Braunschweig, München und Dresden entschieden jeweils zugunsten der Spieler, die die ausländischen Online-Casinos ohne Lizenz auf Rückzahlungsansprüche verklagten. Zuletzt hatte das Landgericht Koblenz der Klage eines Spielers gegen einen führenden Online-Glücksspielanbieter aus Malta vollumfänglich recht gegeben.

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