Sieg gegen Meta – Löschpflicht von rechtswidrig geposteten Inhalten

Sieg gegen Meta – Löschpflicht von rechtswidrig geposteten Inhalten

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 16 U 65/22) könnte wegweisend sein. Denn das Gericht machte deutlich, dass Facebook nicht nur einen rechtswidrigen Post selbst löschen muss, sondern aktiv nach Kopien des ursprünglichen Posts suchen und diese anschließend entfernen muss. Gegen den Meta-Konzern hatte Grünenpolitikerin Renate Künast geklagt.

Wie kam es zu dem Rechtsstreit?

Auf der zum Meta-Konzern zugehörigen Plattform wurde ein Meme gepostet, auf dem die Politikerin, die für die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne im Bundestag sitzt, zu sehen ist. Inklusive Nennung ihres vollständigen Namens befindet sich auf dem Bild zudem das Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!“. Da sie diese Äußerung nie getätigt habe, versuchte Künast bereits seit 2015 gegen das Meme vorzugehen und den Meta-Konzern in die Pflicht zu nehmen:

„Es kann nicht sein, dass ich als einzelne Betroffene es mir zur Lebensaufgabe machen muss, das gesamte Facebook-Netz abzusuchen, um jede Kopie eines verleumderischen Falschzitats zu suchen, zu melden und dann löschen zu lassen“, betont Künast.

Durch die Übersendung der konkreten URL im Rahmen eines anwaltlichen Schreibens an den US-Konzern habe dieser von der Rechtsverletzung unmittelbar Kenntnis gehabt. Bereits das Landgericht Frankfurt am Main gab der Grünenpolitikerin recht (Aktenzeichen: 2-03 O 188/21), dass hierdurch auch die Prüf- und Verhaltenspflicht von Meta ausgelöst wird, zu überprüfen, ob es sinngleiche Inhalte gibt, die dann ebenfalls gelöscht werden müssen. Gegen den Unterlassungsanspruch legte Meta Berufung ein. Das Argument: Die Freiheit der Internetkommunikation würde durch die Klage gefährdet werden.

Wie hat das OLG seine Entscheidung begründet?

Das Oberlandesgericht hat den eingeklagten Unterlassungsanpruchs des Landgerichts bestätigt, da es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin handelt (Verletzung des Rechts am eigenen Wort). Zwar bestehe keine allgemeine aktive Nachforschungspflicht bezüglich rechtswidriger Inhalte, jedoch verpflichtet die konkrete Kenntnis dazu, in Zukunft „identische“ und „kerngleiche“ Störungen zu verhindern. Denn der Tech-Riese Meta hafte als sogenannte mittelbar verantwortliche Störerin. Durch das anwaltliche Schreiben mit der URL sei die konkrete Kenntnis in diesem Fall gegeben. Die Löschpflicht bestünde daher nicht nur für wortgleiche Posts, sondern auch für Kopien mit ganz oder teilweise sinngemäßer Aussage. Dass hierfür zum Teil eine menschlich-händische Überprüfung eingesetzt werden muss, stufte das OLG nicht als Unzumutbarkeit ein. Das Gericht betonte, dass eine automatische Vorfilterung mithilfe von KI-Tools möglich sei. Diese Kombination aus KI-Systemen und menschlich-händischer Überprüfung sei zumutbar.

Welche Bedeutung kommt dem Urteil des Oberlandesgerichts zu?

Der Sieg von Renate Künast gegen den Meta-Konzern könnte wegweisend sein. Bereits jetzt sind Plattformbetreiber wie der Meta-Konzern dazu verpflichtet, rechtswidrige Posts zu löschen, wenn sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Mit dem jetzigen Urteil wird jedoch deutlich, dass nicht nur die spezifischen gemeldeten Posts selbst, sondern auch Kopien der rechtswidrigen Beiträge gelöscht werden müssen. Und noch viel mehr: Facebook muss diese aktiv suchen. Obwohl das Urteil bisher nicht rechtskräftig ist, wird es von Josephine Ballon, der Geschäftsführerin der Organisation Hate Aid begrüßt:

„Das Gericht setzt so neue Standards für den Schutz Betroffener und verpflichtet die Plattformen, mehr zu tun, um unsere Gesellschaft und Demokratie zu schützen.“

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1 Kommentar

  1. ich wollte mich nicht dazu äußern, weil hier wieder mal nur grüne Narrenpolitiker als Gutmenschen zitiert wurden. denken Sie wirklich daß das einfachen ehrlichen Bürgern, die das World Wide Web und die Social Media Kanäle nutzen, nicht dopopelt bis vielfach öfter so geht, wie dieser grünen Närrin?

    ich berichte ehrlich als eigene Geschädigte der Social Media Praktiken. als erstes ist Fakt, aufgrund meiner eigenen Recherchen zu meinen eigenen angelegten Internet-Profilen daß die Betreiber der Social Media Plattformen und der Suchmaschinen-Ergebnisse nur für den Nutzer der jeweiligen Plattform ALS sichtbar im Profil „verschwinden“ lassen. in Wirklichkeit jedoch bestehen die Daten weiterhin in den Unternehmen (wie G-Integrationen, heute Meta – früher Fbuch, und sogar Schulfreunde Stayfriends suchen Plattformen) in elektronischer wie sicher auch in Papierform. dort werden die Daten nicht gelöscht.

    ich gab meinen bürgerlichen Name in die (damals) Suchmaschine DuckDuckGo ein. es wurden massig Suchergebnisse zu meiner Real-Identität gelistet. als Nummer 1 im Ranking war YTu – meine Profilbeschreibung. meinen Kanal hatte ich längst samt aller von mir veröffentlichten Daten gelöscht. übrigens entdeckte ich durch Zufall daß IMMER NOCH ein YTu-Kanal von mir ONLINE ist, obwohl der Kanal mit sämtlichen Daten und hochgeladenen Videos längst gelöscht wurde und seit Jahren nun schon keine G-Integrations-Konten-E-Mail-Konten mehr existieren.

    heute Meta hatte auch vertragswidrig – weil ich alle Profildaten gelöscht hatte und keinen Nachlaß eingerichtet hatte und personenbezogene Profildaten, die von Fbuch so gefordert wurden, als PRIVAT kennzeichnete und diese privaten Daten TROTZDEM und VERTRAGSWIDRIG als ÖFFENTLICH in die Suchmaschinen gelistet wurden, wozu eben auch mein Original-Proifil gehört, das von einem Ausländer mißbraucht wurde und noch wird? – meine gelöschten Daten nicht wirklich im Unternehmen Meta früher Fbuch gelöscht, sondern dem Nutzer nur vorgegaukelt, alles gelöscht und die Kündigung vollzogen zu haben. ich entdeckte in den DuckDuckGo-Suchergebnissen (und das soll Vertrauenswürdigkeit sein?) daß AUSLÄNDER meinen Realname als deren Eigenes Proifil benutzten, nutzten, mißbrauchten. da sah ich einen angeblich jungen Kerl, der sich mit MEINEM REALEN BÜRGERLICHEN NAMEN sein Fbuch-Profil schmückte. ich wäre am liebsten in´s Internet in die Suchergebnisse gesprungen und hätte dem Ausländer, der mit meinem Namen Identitätsdiebstahl begeht (beging) den Kopf vom Hals gerissen.

    ich schrieb allen drei Plattformbetreibern meine Beschwerde und meine Forderung per Briefpapierpost. das war vor einigen Jahren. bis heute keine Antwort als Reaktion. und das, obwohl ich an alle 3 Plattformbetreiber an die in Deutschland veröffentlichte Hausadresse in Berlin und Hamburg schrieb.

    und da soll der grünen Närrin eine überdimensionale Wichtigkeit zugestanden werden? WICHTIG sind die Meldungen der NORMALEN Plattformnutzer, die sich keine teuren Anwälte – von Steuergeldern mißbraucht – leisten können. und Rechtsanwälte, die aus Moral handeln habe ich in Deutschland noch nicht einen / eine erlebt. die feilschen sogar um die Beratungshilfekosten.

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