Kinder-Apps – Altersfreigabe beachten

Kinder-Apps - Altersfreigabe beachten

Aktuell hat die Initiative „Schau hin!„ Tipps für die Installation für Kinder-Apps veröffentlicht. Die Experten empfehlen insbesondere, dass die Eltern grundsätzlich die Apps selbst prüfen und auf dem Smartphone des Kindes installieren. Erst Kinder ab zwölf Jahren sollten mehr Freiräume genießen. Ob eine App kindgerecht ist, können Eltern inzwischen in den Online-Shops von Apple und Android relativ gut erkennen. Dennoch ist ein Prüfen der jeweiligen App unverzichtbar.

Darauf sollten Eltern achten

Gerade zu Feiertagen und zum Geburtstag wünschen sich Kinder die eine oder andere App für ihr Smartphone. Die Experten von „Schau hin!„ nennen fünf Punkte, an denen Eltern eine gute Kinder-App erkennen können. So sollte die Navigation selbsterklärend sein und möglichst Symbole enthalten. Außerdem sollten Grafik und Musik die App unterstützen und nicht vom Inhalt ablenken. Dennoch sollte eine gute Kinder-App Interesse wecken und durch interaktive Momente Kreativität und Interesse wecken. Wenn Chats vorhanden sind, sollten diese unbedingt moderiert sein, um verbale Entgleisungen im Keim zu ersticken. Schließlich sollten Kinder-Apps weder Werbung noch In-App-Kaufangebote enthalten. Zumindest sollte beides klar gekennzeichnet sein.

Altersfreigabe bei Android richtet sich nach USK

Während Apple und Google bisher nur eine Altersempfehlung des Herstellers auflisten, ändert sich das in Kürze. Denn Google will Android-Apps nach dem Schema des International Age Rating Coalition auszeichnen. Das entspricht der USK, mit der digitale Spiele international gekennzeichnet werden. Das ist eine deutlich unabhängigere und verbindlichere Altersklassifizierung. Häufig wird in Deutschland noch der vergleichbare Begriff FSK genutzt, der jedoch eine andere Bedeutung hat. Bis 1. Mai 2015 sollen im Play Store von Google alle Android-Apps mit einer USK-Altersfreigabe ausgezeichnet sein.

Dennoch sollten Eltern unbedingt die Apps selbst prüfen. Nur so können fragwürdige Inhalte und Werbung oder In-App-Käufe ausgeschlossen werden. Auch die Datenschutzbestimmungen sollten Eltern immer genau lesen.

Schließlich muss eine App auch immer in das Erziehungskonzept passen. Daher sollten Eltern zusätzlich kindgerechte Sicherheitseinstellungen aktivieren oder Jugendschutz-Apps nutzen. Kleiner Kinder sollten zudem nur unter Aufsicht der Eltern mit ihrem Smartphone spielen.

Update 28.06.2017

Stiftung Warentest – rote Karte für Spiele-Apps für Kinder

Mehr Informationen

Smartphone Tarife – Mit dem Smartphone surfen und telefonieren
Handy Flatrate Vergleich – Flat für Telefon & Internet
Prepaid-Karte – Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Fast hundertprozentige Highspeed-Abdeckung – schnelles Internet in der U-Bahn

Fast hundertprozentige Highspeed-Abdeckung

Schnelles Internet in der U-Bahn

Alle U-Bahn-Strecken deutschlandweit sind jetzt mit LTE-Netz versorgt. Denn der jahrelang verzögerte LTE-Ausbau in der Berliner Bahn wurde jetzt fertiggestellt. Kunden haben nun in allen U-Bahnen deutschlandweit schnelles Internet – der 5G-Ausbau ist bereits geplant. […]

Cybercrime – Schlag gegen internationales Callcenter-Betrüger-Netzwerk

Cybercrime

Schlag gegen internationales Callcenter-Betrüger-Netzwerk

Das vermutlich größte Callcenter-Betrugsnetzwerk in Europa wurde zerschlagen. Gemeinsam mit anderen nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden war das LKA Baden-Württemberg maßgeblich an dem Erfolg beteiligt. Insgesamt wurden 20 Personen in fünf verschiedenen Ländern festgenommen. […]

Verbraucherschutz – Shein wird wegen Verstoßes gegen EU-Recht abgemahnt

Verbraucherschutz

Shein wird wegen Verstoßes gegen EU-Recht abgemahnt

Chinesische Online-Shops, die Billigprodukte anbieten, sind bei vielen sehr beliebt. Neben den niedrigen Preisen lockt auch das breit gefächerte Angebot. Jetzt haben Verbraucherschützer den Online-Marktplatz abgemahnt. Shein steht im Verdacht, gegen mehrere EU-Regeln zu verstoßen. […]