Weitergabe von Positivdaten – VZ klagt gegen Mobilfunkanbieter

Weitergabe von Positivdaten – VZ klagt gegen Mobilfunkanbieter

Die Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica Germany und Deutsche Telekom haben Positivdaten ihrer Kunden an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben, ohne davor deren Einwilligung einzuholen. Dies ist der Grund, weshalb nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Unternehmen Klage eingereicht hat.

Was sind Positivdaten?

Daten über einen ungestört verlaufenden Vertrag werden als Positivdaten bezeichnet. Das bedeutet, dass es keine Vertragsstörungen wie beispielsweise negative Zahlungserfahrungen gibt. Die Kunden haben sich an den Vertrag gehalten und sich nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch sieht die Verbraucherzentrale hierin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die Mobilfunkanbieter müssen ein solches Vorgehen daher unterlassen.

„Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten haben. Der Schutz der betroffenen Verbraucher:innen vor übermäßiger Verbreitung ihrer personenbezogenen Daten wiegt aber höher als die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen“, betont Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Weshalb ist auch die Weitergabe von Positivdaten problematisch?

Obwohl die Positivdaten keine negativen Informationen wie beispielsweise Zahlungsstörungen enthalten, beinhalten sie zahlreiche schützenswerte Informationen über den Verbraucher. Denn auch solche Daten können von Unternehmen herangezogen werden, um bestimmte Entscheidungen zu treffen. Schuldzinski weist daraufhin hin, dass es zum Beispiel weniger vertrauenswürdig auf einen Mobilfunkanbieter wirkt, wenn der Verbraucher mehrere Verträge hat oder diese häufig wechselt. Solche Informationen können eine Auswirkung darauf haben, dass der Verbraucher keinen Mobilfunkvertrag bei einem Anbieter erhält. Daher ist die Verbraucherzentrale NRW davon überzeugt, dass auch die Übermittlung von Positivdaten ohne die Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig ist. Die Unternehmen müssen eine solche Einwilligung einholen – der Kunde muss dies gleichzeitig aber auch ablehnen können, ohne, dass sich hieraus für ihn Nachteile ergeben. Neben der Vz kritisiert zudem die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und Länder diese Weitergabe der Positivdaten durch die Deutsche Telekom, Telefónica Germany und Vodafone.

Verbraucher sollen Auskunft einholen

Die Vz NRW rät Verbrauchern dazu, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, einmal jährlich eine unentgeltliche Auskunft über das eigene Profil einzuholen, das bei einer Wirtschaftsauskunftei geführt wird. Sind hier falsche Angaben enthalten, müssen diese korrigiert werden. Zudem kann nachgefragt werden, zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten gespeichert sind und woher diese überhaupt stammen. Verbraucher haben auch das Recht zu erfahren, an wen die schützenswerten Daten weitergegeben werden.

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