Falsches Spiel der Dt. Telekom – htp erwirkt einstweilige Verfügung

Falsches Spiel der Dt. Telekom - htp erwirkt einstweilige Verfügung

Auf dem Telekommunikationsmarkt weht eine steife Brise. Der Wettbewerb ist hart und die Unternehmen buhlen um die Gunst der Verbraucher. Der ehemalige Monopolist Dt. Telekom verliert indes in dem Bereich der Telefonanschlüsse Kunden. Die wandern zu anderen Unternehmen ab. Vor wenigen Tagen hatte die Dt. Telekom nochmals betont, sie werde um jeden Kunden kämpfen. Dass sie es allerdings auch mit unlauteren Methoden tut, lässt ihr Ansehen bei den Verbrauchern sicherlich nicht steigen.

Hat sich ein Kunde dazu entschlossen, von der Dt. Telekom zu einem Konkurrenten zu wechseln, erhält das Unternehmen von dem neuen Anbieter die Kündigungsdaten des Kunden und wird mit der Umschaltung des Kundenanschlusses beauftragt. Schließlich gehört der Dt. Telekom noch der Löwenanteil der letzten Meile, dem letzten Stück Leitung von dem Hauptverteiler bis zur Wohnung des Kunden. Und diesen Teilnehmeranschluss muss die Dt. Telekom laut Telekommunikationsgesetz an die alternativen Anbieter vermieten.

Der Hannoversche Stadtnetzbetreiber htp ist ein solcher alternativer Anbieter für Telefon und DSL. Ihm ist aufgefallen, dass sich seine gewonnenen Kunden im Nachhinein anscheinend auffällig häufig entschlossen, doch Kunde der Dt. Telekom zu bleiben. Oft seien die Umschaltungen des Kundenanschlusses nicht erfolgt, weil der Kunde angeblich eine neue Willenserklärung abgegeben habe. Das Hannoversche Unternehmen fragte bei den Kunden nach und kam zu einem schier unglaublichen Ergebnis.

Die Dt. Telekom hatte offensichtlich die übermittelten Kündigungsdaten benutzt, um die Kunden zwecks einer Rückgewinnung anzurufen. Gar abenteuerliche Lügen sollen den Kunden erzählt worden sein, um sie zu einer Umkehr zu bewegen. Einer Kundin sei erklärt worden, dass Kunden bei einem Wechsel zwei Wochen ohne Telefonanschluss auskommen müssten. Außerdem, so soll ihr gesagt worden sein, sei htp gar nicht so gut, wie ihr versprochen wurde. Auch wurde (fälschlicherweise) behauptet, bei htp ruhe der Service am Wochenende, die Hotline sei dann nicht erreichbar. Als die Kundin sich dennoch nicht von dem Wechsel abbringen lassen wollte, habe ihr die Dt. Telekom die Kündigung schlicht verweigert und htp sei mitgeteilt worden, dass sich die Kundin anders entschieden habe.

Sogar rund zwei Monate, so wurde anderen Kunden von dem Rückgewinnungsteam der Dt. Telekom erklärt, müssten sie angeblich ohne ihren Telefonanschluss auskommen. Die Kunden wollten eigentlich erst zum August hin wechseln, doch während des Telefonats mit dem Callcenter wurde ihnen bereits für Ende Mai die Abschaltung ihres Anschlusses angedroht. (Und das, obwohl ein Wechsel an dem bestehenden Anschluss meist vonstatten geht, ohne dass der Kunde es auch nur bemerkt.) Mit einer eher befremdlichen Äußerung trat das Callcenter an einen anderen Kunden heran. Warum er denn zukünftig Fiat statt Mercedes fahren wolle, wurde er in Bezug auf seinen Wechsel weg von der Dt. Telekom und hin zu htp gefragt.

Die betroffenen Kunden versicherten ihre Angaben eidesstattlich und damit zog htp vor Gericht. Die 1. Handelskammer des Bonner Landgerichts rief die Dt. Telekom zur Raison. Die von htp übermittelten Kündigungsdaten dürfe die Dt. Telekom nicht für ihre Telefonwerbung und Rückgewinnung an wechselwilligen Kunden nutzen. Das sei nämlich eine rechtswidrige Datenzweckentfremdung. Auch einige Falschaussagen über seinen Wettbewerber haben das Unternehmen und dessen Beauftragte laut einem Sprecher von htp zukünftig zu unterlassen. Dem Antrag des Anbieters htp auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Irreführung und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gab das Gericht nämlich statt.

Landgericht Bonn, Aktz.: 11 O 68 / 07

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