Handy-Klingeltöne und Logos im Internet – Bundesamt geht gegen rechtswidrige Angebote vor

Handy-Klingeltöne und Logos im Internet - Bundesamt geht gegen rechtswidrige Angebote vor

Insbesondere junge Menschen schmücken ihr Mobiltelefon gerne mit zusätzlichem, sogenanntem Content. Mit speziellen Klingeltönen und Handylogos werden die Geräte aufgepeppt. Handyspiele versprechen Ablenkung bei Langeweile. Diese zusätzlichen Inhalte für das Handy werden vorrangig in dem Internet angeboten. Eine einfache Suchanfrage nach dem Begriff `kostenlose Klingeltöne´ liefert mit Google rund 400.000 Treffer.

Oft sind die Angebote jedoch irreführend. Denn die Erfahrung zeigt, dass viele dieser vermeintlich unentgeltlichen Angebote nicht kostenfrei sind. Mit Worten wie `gratis´ werden häufig Internetnutzer auf die Anbieterseiten gelockt, auf denen in großen, bunten Buchstaben kostenloser Handystuff versprochen wird. In viel kleineren Buchstaben, häufig an versteckter Stelle und in blasser Farbe auf blassem Hintergrund informiert dann eine Textpassage über einen Vertrag, den der Nutzer eingeht und über dessen häufig nicht unerheblichen Preis.

Alle europäischen Behörden, die für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, haben in einer gemeinsamen Aktion das Internet auf unlautere Angebote für Mobilfunkanwendungen wie Klingeltöne, Handylogos und Handyspiele hin durchgesehen. Als beteiligte Behörde in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit deutschen Verbänden diverse Anbieter untersucht, die Mithilfe von gängigen Suchbegriffen wie `Gratisklingeltöne´ oder `Handylogos´ gefunden werden konnte. Von den insgesamt 30 Internetseiten wiesen zwei Drittel, also 20 Anbieterseiten, Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf, teilte das BVL mit. Von diesen 20 Anbietern haben 15 ihren Sitz in Deutschland, 5 im Ausland.

Die beteiligten Verbänden, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale, haben die Unternehmen bereits abgemahnt und werden falls nötig vor Gericht ziehen, teilte der BVL mit. Gegen die in dem Ausland tätigen Anbieter gehe man in Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Behörden vor. Denn das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz die zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten der Verbraucher in Deutschland.

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