Urteil – Internetcafe haftet eventuell für Rechtsverletzungen seiner Kunden

Urteil

Der Betreiber eines Internet-Cafes wurde von einem Rechteinhaber verklagt. Er hatte keinerlei Sperrmaßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass seine Kunden an sogenannten Tauschbörsen teilnehmen und dadurch Urheberrechtsverletzungen begehen.

Ein Kunde des Internetcafes hatte einen Film in eine solche P2P (Peer to Peer)-Tauschbörse geladen und ihn dort zum Download bereit gestellt. Der Inhaber der Urheberrechte an diesem Film mahnte den Betreiber des Internetcafes ab und als dieser nicht reagierte, begehrte er Unterlassung.

Internetcafe-Betreiber haftet

Der Betreiber des Cybercafes argumentierte, er habe die Urheberrechtsverletzung nicht begangen, sondern einer seiner Kunden. Das Gericht stellte fest, dass ein Unterlassungsanspruch aufgrund einer Urheberrechtsverletzung bestehe und dass der Internetcafe-Betreiber die strafbewehrte Unterlassungserklärung hätte abgeben müssen. Denn auch wenn angenommen werden könne, dass nicht er selbst, sondern einer seiner Kunden die Rechtsverletzung begangen habe, sei er haftbar zu machen. Er habe nämlich keine Schutzmaßnahmen getroffen, um so etwas zu verhindern, nicht einmal die für das Filesharing erforderlichen Ports gesperrt. Weil es sich um ein relativ aktuelles Filmwerk gehandelt habe, sei auch der Streitwert mit 10.000,- € nicht zu hoch angesetzt gewesen.

Landgericht Hamburg, Aktz. 310 O 433/10 vom 25.11.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]