Urteil – Keine Gebühren für Auszahlung von Prepaidguthaben im Mobilfunk

Urteile

Mobilfunkkunden können ihre Handygebühren auf zweierlei Art bezahlen. Einerseits ermöglichen die Anbieter die Rechnungszahlung, anfallende Gebühren werden somit am Ende des Abrechnungszeitraums beglichen. (Postpaid) Andererseits gibt es die Möglichkeit der Guthabenzahlung, anfallende Gebühren werden von einem zuvor eingezahlten Guthaben bezahlt. (Prepaid) Wenn der Kunde eines solchen Prepaidvertrages kündigt, sind die Anbieter seit mehreren Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, ihm das nicht verbrauchte Guthaben auszuzahlen. Dass der Anbieter dafür keine Gebühr verlangen darf, hat das Landgericht Kiel nun entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte diverse Mobilfunkunternehmen wegen unzulässigen Geschäftsbedingungen abgemahnt und verklagt. Die Klage gegen einen dieser Anbieter verlief vor dem Landgericht Kiel für die Verbraucherschützer erfolgreich. Der Anbieter klarmobil hatte von seinen Kunden 6,- € Gebühr verlangt, wenn sich diese nahc einer Kündigung der Prepaidkarte ihr Restguthaben auszahlen ließen. Es sei nicht zulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf die Kunden abzuwälzen, meinte das Gericht.

Auch weitere Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Anbieters bemängelte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und in diesen Punkten gab ihm das Gericht ebenfalls Recht. Der Provider darf für Mahnungen nicht 9,95 € Gebühren berechnen, weil die Kunden bereits für die erste Mahnung bezahlen. Auch die Gebühr in Höhe von 19,95 € für einen gescheiterten Lastschrifteinzug darf klarmobil nicht berechnen, weil der Anbieter die allgemeinen Personalkosten darin einkalkuliere, erklärte das Gericht.

Zudem dürfe der Anbieter die Preise für seinen Prepaidtarif nicht nachträglich durch eine Mitteilung an die Kunden ändern, entschied das Gericht. Das Unternehmen habe dadurch nämlich die Möglichkeit zu einer einseitigen und unbegrenzten Preiserhöhung. Denn in der Klausel war weder ein Grund für derartige Preisänderungen noch deren möglicher Umfang erläutert. Der vzbv weist darauf hin, dass die Zahlungen für unzulässige Gebühren von den Anbietern binnen drei Jahren nach Ende des Jahres an in dem sie gezahlt wurden von den Anbietern zurückgefordert werden können.

Landgericht Kiel, Aktz. 18 O 243/10 vom 17. März 2011

Weitere Informationen

Urteil – Gebühr für Rückzahlung von Guthaben einer Mobilfunk-Prepaidkarte (Oberlandesgericht Hamburg)
Gerichtsurteile Mobilfunk

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