Urteil – Kunden können bei Umzug bestehenden Vertrag mitnehmen

Urteil - Umzug mit DSL und Telefonanschluss

Ein Kunde mit einem Komplettpaket bestehend aus einem analogen Festnetz-Telefonanschluss und einem DSL-Anschluss samt DSL-Flatrate wollte innerhalb ihres bisherigen Wohnortes umziehen. Der Kunde bat den Anbieter, den bestehenden Tarif an dem neuen Wohnsitz weiterhin nutzen zu können. Dessen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten war abgelaufen und die Vertragslaufzeit hatte sich automatisch verlängert. Das Telekommunikationsunternehmen lehnte den Wunsch des Kunden jedoch ab. Es bot aber den Abschluss eines neuen Vertrages, wieder mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit und mit anderen Konditionen, an. Der Kunde nahm dieses Angebot nicht an, sondern forderte das Unternehmen anwaltlich auf, das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen an dem neuen Wohnsitz fortzuführen. Als der gewünschte Erfolg ausblieb, kündigte der Kunde den Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen fristlos.

Das Unternehmen stellte dem nun ehemaligen Kunden den Anschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung. Der Kunde zahlte jedoch nur die Kosten, die bis zu seiner fristlosen Kündigung entstanden waren. Die weiteren sechs Monate Grundgebühr, rund 250,- €, beglich er nicht. Das Unternehmen verlangte nun auch diese Gebühren und klagte gegen den ehemaligen Kunden.

Vor Gericht erklärte das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Vertrag habe es sich um ein ortsgebundenes Angebot gehandelt, das unter diesen Bedingungen nicht mehr angeboten werde. Der ehemalige Kunde war der Meinung, das Unternehmen hätte den Vertrag an seinem neuen Wohnsitz fortführen müssen. Er habe das Vertragsverhältnis durch seine fristlose Kündigung beendet.

Das Gericht hielt die Klage des Unternehmens für unbegründet. Der Umzug des Kunden sei kein Beendigungsgrund für das Vertragsverhältnis gewesen, denn eine ausdrückliche Bindung des Vertrags an den ehemaligen Wohnsitz des Kunden sei in dem Vertrag nicht verankert. Das Unternehmen hätte den Vertrag weiterführen müssen. Die außerordentliche Kündigung des Kunden sei rechtmäßig gewesen, denn das Unternehmen habe trotz Mahnung und Fristsetzung gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Dem Unternehmen stünden deshalb keine weiteren Entgeltzahlungen zu.

Amtsgericht Lahr, Aktz. 5 C 121/10 vom 10.12.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet
Gerichtsurteile Telefonanschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kritische Windows-Sicherheitslücke – Nutzer sollten schnell handeln

Kritische Windows-Sicherheitslücke

Nutzer sollten schnell handeln

Alle gängigen Versionen des beliebten Windows-Betriebssystems sind von einer massiven Sicherheitslücke betroffen. Diese ermöglicht es potenziellen Angreifern, den Computer per Fernzugriff zu übernehmen. Mittlerweile wurde die kritische Schwachstelle mit der Bezeichnung CVE-2025-47981 von Microsoft geschlossen. […]

Neue EU-Verordnung - Überweisungen, besserer Schutz vor Betrügern

Neue EU-Verordnung

Überweisungen, besserer Schutz vor Betrügern

Betrüger nutzten eine Lücke beim Datenabgleich bei Überweisungen, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Eine EU-Verordnung soll dieses Vorgehen unterbinden. Denn ab dann gibt es eine Pflicht zum Abgleich zwischen der IBAN und der Empfängeradresse bei Online- und Offline-Überweisungen. […]

Designtricks beim Webdesign – so beeinflussen uns Dark Patterns

Designtricks beim Webdesign

So beeinflussen uns Dark Patterns

Warum klickt man plötzlich doch auf „Kaufen“, obwohl man nur schauen wollte? Hinter solchen Entscheidungen stecken oft gezielte Designtricks: sogenannte Dark Patterns. Dieser Artikel zeigt, wie sie funktionieren – und wie du sie erkennst. […]

Sterben Emojis aus? – Gen Z entwickelt ihre ganz eigene Symbolsprache

Sterben Emojis aus?

Gen Z entwickelt ihre ganz eigene Symbolsprache

Emojis können unterschiedliche Emotionen ausdrücken, je nachdem, von wem sie verwendet werden. Das zeigt, dass die Darstellungen längst einem generationsspezifischen Wandel unterliegen, was das Potenzial für Missverständnisse speziell zwischen den verschiedenen Generationen birgt. […]

Neues Messverfahren - So prüft die Bundesnetzagentur den Handy­empfang

Neues Messverfahren

So prüft die Bundesnetzagentur den Handy­empfang

Die Bundesnetzagentur startet ein neues Handy-Messsystem: Acht Smartphones ermitteln im Straßen­verkehr die tatsächliche Surf­geschwindigkeit und Sprach­qualität aller Netzanbieter. Kommunen und Dienstleister können mitmessen – ein wichtiger Schritt zu besserem Mobilfunk für alle. […]

Das Nothing Phone 3 ist endlich da – neues Design mit „Glyph Matrix“

Das Nothing Phone 3 ist endlich da

Neues Design mit „Glyph Matrix“

Nach zwei Jahren Wartezeit ist das neue Nothing Phone 3 endlich da. Besonders die sogenannte „Glyph Matrix“ auf der Rückseite fällt bei dem Smartphone ins Auge. Mit der neuen Generation wagt das junge britische Unternehmen einen Vorstoß in das High-End-Segment. […]