Urteil – Facebook verstößt gegen Datenschutz

Urteil - Facebook verstößt gegen Datenschutz

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook vor dem Landgericht Berlin eine empfindliche Niederlage beigebracht. Die Richter haben in ihrem Urteil vom 28.10.2014 (Az.: 16 O 60/13) die Weitergabe von Daten an Dritte im App-Zentrum sowie das Posten der Apps im Namen der Nutzer untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 250.000 Euro oder sechs Monate Haft, vollstreckbar am Vorstand der zuständigen Facebook-Niederlassung in Irland.

Facebook gibt im App-Zentrum Daten an Dritte weiter

Die Verbraucherzentralen hatten geklagt, da Facebook nach ihrer Auffassung die Nutzer nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert. Damit richtet sich der Verband gegen die Darstellung im Appzentrum. Dort sind viele beliebte Spiele wie Farmville oder Cafe World aufgelistet. Nutzer, die auf den Button „Spiel spielen„ oder „An Handy laden„ klicken, geben aber zugleich eine Einwilligen zur Nutzung und Weitergabe ihrer Daten. Die jeweilige Art der Datenweitergabe ist in knappen Worten und nur in hellgrauer Schrift zu lesen. Darunter fallen u. a. auch Berechtigungen, auf Kontaktlisten des Nutzers zuzugreifen, Chats auszulesen oder auf die Pinwand der Nutzer zu posten. Nach Meinung der zuständigen Expertin der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, verstößt diese Datenweitergabe gegen deutsches Recht. „Der Nutzer sagt mit dem Klick auf den Button nicht nur ‚Spiel spielen‘, sondern auch ‚Hier sind alle meine Daten‘„, so Zinke. Es fehle das vorgeschriebene Einholen der bewussten Einwilligung, wie sie durch eine separate und deutliche Erklärung möglich ist
.

Gericht verurteilt Facebook

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation und verurteilt Facebook zur Unterlassung gegenüber in Deutschland lebenden Nutzern. Die Richter sehen die Verknüpfung des Buttons „Spiel spielen„ mit der Datenweitergabe als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie begründeten: „Da der Nutzer die Reichweite seiner Erklärung nicht kennt, kann er auch keine bewusste Entscheidung über die Weitergabe seiner persönlichen Daten treffen.„ Entsprechen läge keine Einwilligung nach Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz zur Weitergabe der Daten vor.

Facebook kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Kommt es zu einem höchstinstanzlichen Urteil, dass die Rechtsprechung bestätigt, muss Facebook spätestens dann seine Spiele-Angebote überarbeiten. Bis dahin sollte jeder Nutzer prüfen, welche Daten er tatsächlich mit dem Spielen von Spiele-Apps weitergibt und ob er nicht sogar darüber hinaus durch das Klicken auf „Spiel spielen„ in eigentlich unerwünschte Werbemaßnahmen einwilligt.

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