Urteil – keine vorzeitige Portierung von Festnetznummern

Urteil - keine vorzeitige Portierung von Festnetznummern

Beim Anbieterwechsel innerhalb eines Vorwahlgebietes kann der Kunde nicht das vorzeitige Portieren seiner Festnetznummer verlangen. Das entschied das Amtsgericht Aurich am 14. August 2014 in einem Urteil (Az.: 12 C 321/14). Dabei unterlag der Kläger, der seine Rufnummer vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollte.

Ein Kunde kündigte seinen laufenden Festnetzvertrag. Der Anbieter bestätigte die Kündigung und das Portieren der Rufnummer zum Vertragsende. Der Kunde bestand auf ein vorzeitiges Übertragen der Nummer zum neuen Anbieter, was das Unternehmen verweigerte. Er zog vor Gericht.

Gericht bestätigt gängige Portierungspraxis nach TKG

Die Richter sahen keinen Grund, das vorzeitige Portieren anzuweisen. Sie zogen das Telekommunikationsgesetz (TKG) heran. Dort heißt es in § 46 Abs. 4 in Bezug auf einen Anbieterwechsel: „Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann.„ Daraus leiteten die Richter ab, dass dieser Satz ausschließlich auf Mobilfunknummern zutrifft und eben nicht auf Festnetznummern. Damit bestehe seitens des Festnetzanbieters keinerlei Verpflichtung, eine Rufnummer vor Vertragsende freizugeben und zu portieren. Es sei ferner nicht maßgeblich, ob ein solches Portieren technisch vor Vertragsende möglich wäre. Anders wäre es nur dann, wenn dem Kunden eine vorzeitige Rufnummernmitnahme vertraglich zugesichert worden sei.

Tipps für den Anbieterwechsel

Aus dem Urteil des Amtsgerichts Aurich lassen sich Schlussfolgerungen für Kunden ziehen. Diese sollten einen neuen Vertrag bei rechtzeitiger Kündigung stets erst ab Laufzeitende des bestehenden Festnetzvertrages schließen. Auf diese Weise vermeiden sie, dass sie doppelte Grundkosten in der Übergangszeit haben und in dieser Zeit vorübergehend eine Ersatznummer nutzen müssen. Anders sieht es im Mobilfunkbereich aus. Hier kann die bestehende Rufnummer sofort zu einem neuen Anbieter portiert werden. Das Portieren muss in beiden Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

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