Urteil – Hoteliers und Vermieter haften nicht für Gäste-WLAN

Urteil – Hoteliers und Vermieter haften nicht für Gäste-WLAN

Das Amtsgericht Hamburg hat in zwei verschiedenen Urteilen die Rechte von Vermietern bei einem missbräuchlichen Nutzen des Internetanschlusses gestärkt. In den Fällen klagten Rechteinhaber gegen eine P2P-Urheberrechtsverletzung, die über die IP-Adressen den jeweiligen Anschluss zugeordnet werden konnte. In einem Fall (Az.: 25b C 431/13 vom 10.06.2014) war der Beklagte ein Hotelier, im anderen ein Vermieter einer Ferienwohnung (Az.: 25b C 924/13 vom 24.06.2014). In beiden Fällen wurde die Urheberrechtsverletzung von Gästen begangen. Das Amtsgericht wies in den Verfahren die Klage auf Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten ab. Die Urteile unterscheiden sich nur in Nuancen.

Bei der Klage gegen den Vermieter der Ferienwohnungen sah das Amtsgericht keine Störerhaftung. Auch, ob überhaupt eine Sorgfaltspflicht einzuhalten sei, betrachteten die Richter als fraglich. Der Vermieter sei dieser jedoch sogar nachgekommen. Denn er habe seine Gäste in einem ausreichenden Maß pauschal auf das Verbot des Missbrauchs des verschlüsselten WLAN hingewiesen. Der Vermieter könne daher mangels Zumutbarkeit einer konkreten Überwachung allenfalls ab dem Zeitpunkt der Kenntnis haften.

Im zweiten Fall ging es um einen Hotelier, der seinen Gästen ebenfalls einen verschlüsselten WLAN-Hotspot zur Verfügung gestellt hat. Auch hier sah das Gericht keine Verantwortung des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung durch Gäste. Zum einen sei eine Tätervermutung nicht gegeben, da zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung Gäste im Hotel waren. Zum anderen habe der Hotelier keine Kenntnis vom Vorgang gehabt. Das Urteil ist vor dem Hintergrund eines Details spannend. Denn der Hotelier wurde bereits mehrfach abgemahnt. Allerdings betonte das Gericht, dass die abgemahnten Urheberrechtsverletzungen sich nicht wiederholt haben. Dass der Hotelier Kenntnis über den konkreten Fall der vor Gericht behandelten Urheberrechtsverletzung hatte, sei jedoch nicht vorgetragen worden.

Das Amtsgericht Hamburg stärkt mit beiden Urteilen erneut die Rechte der Inhaber eines Internetanschlusses. Damit liegt es auf der Linie der letzten Rechtsprechungen, die auch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofes einschließt. Demnach hafte der Anschlussinhaber nicht als Störer und dürfe auch nicht automatisch als Täter gelten, wenn andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben.

Update 11.05.2016

Endlich Freifunk – Störerhaftung für offene WLAN vom Tisch

Mehr Informationen

Netzwerk / Lan – die Möglichkeiten
WLAN Repeater – Reichweite erhöhen
Powerline – Das Netzwerk über die Stromleitung
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]

Speedport 7

Neuer Router & WLAN-Pakete der Telekom

Speedport 7

Der neue Speedport 7 Router der Telekom kombiniert modernste Wi-Fi-7-Technologie mit intuitiver App-Steuerung sowie smarten Zusatzfunktionen. Kunden können zwischen drei WLAN-Paketen wählen, die maximale Stabilität, Komfort und Sicherheit bieten sollen. […]

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert – was sind die Risiken?

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert

Was sind die Risiken?

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt enorm. Besonders klassische Bürojobs geraten dabei zunehmend unter Druck. Viele KI-Assistenten sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, Aufgaben automatisiert zu übernehmen. Insbesondere für Berufseinsteiger wird sich künftig einiges verändern. […]

Weiße Flecken 2025 - Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Weiße Flecken 2025

Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Deutschland ist fast flächendeckend mit Mobilfunk versorgt – aber noch nicht ganz. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bleiben trotz jahrelangen Ausbaus noch rund zwei Prozent der Landesfläche ohne Empfang. Warum gerade Wälder, Berge und Grenzregionen so hartnäckig vom Netz ausgeschlossen bleiben, zeigt eine detaillierte Analyse. […]