Hintergrund – Bundesnetzagentur verzichtet auf neue Mobilfunkfrequenzversteigerung

Bundesnetzagentur - Verzicht auf neue Mobilfunkfrequenzversteigerung

Die Bundesnetzagentur hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es keine weiteren Pläne für eine Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen gibt. Stattdessen sollen die bestehenden Netzbetreiber verpflichtet werden, ihre Netze im ländlichen Raum auszubauen, um die Versorgung zu verbessern.

Verlängerung der Nutzungsrechte für Netzbetreiber

Die Regulierungsbehörde plant, den Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) die Möglichkeit zu geben, bestimmte Frequenzen unter Auflagen des Netzausbaus weiterhin zu nutzen. Diese Nutzung soll durch eine Verlängerung der Nutzungsrechte bis 2030 ermöglicht werden, und dies zu vergleichsweise geringen Gebühren, wie Behördenchef Klaus Müller in seinen Vorschlägen erklärte. Im Jahr 2019 hatte der Staat durch die letzte Frequenzauktion rund 6,6 Milliarden Euro eingenommen.

Grund für die Entscheidung: Begrenztes Spektrum

Die Entscheidung, auf eine erneute Frequenzversteigerung zu verzichten, beruht auf der Erkenntnis, dass das verfügbare Frequenzspektrum wahrscheinlich nicht ausreichen würde, um vier qualitativ hochwertige Mobilfunknetze zu unterstützen. Derzeit nutzen drei Betreiber die Frequenzen, und ein neuer Wettbewerber, 1&1, würde voraussichtlich an einer Auktion für die Nutzung ab 2026 teilnehmen. Infolgedessen hätten vier Unternehmen um begrenztes Spektrum konkurriert, was zu einer Herausforderung auf dem Markt führen könnte, da die Netzqualität beeinträchtigt wäre. Die Verlängerung der Nutzungsrechte stellt sicher, dass 1&1 zwar kein eigenes zusätzliches Spektrum erhält, aber das Netz von Vodafone nutzen darf, was die Behörde für akzeptabel hält.

Auflage: Netzausbau in dünn besiedelten Gebieten

Gemäß den geplanten Auflagen müssen die Mobilfunkbetreiber bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland, sowie alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit pro Sekunde versorgen. Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes müssen mindestens 50 Mbit pro Sekunde erreichen.

Historische Perspektive

Die Verlängerung der Nutzungsrechte für Netzfrequenzen ist keine neue Entwicklung. Bereits im Jahr 2005 wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen. In den Jahren 2000, 2010, 2015 und 2019 gab es hingegen Versteigerungen für verschiedene Frequenzbereiche. Der Vorschlag der Bundesnetzagentur wird nun einem Konsultationsverfahren unterzogen, bei dem Marktteilnehmer ihre Meinungen und Kommentare abgeben können.

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