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Im März 2010 untersagte die Bezirksregierung Düsseldorf das Quiz und forderte den Hausbesitzer auf, das Gewinnspiel innerhalb von zwei Wochen einzustellen. Das Haus-Gewinnspiel über das Internet stelle nämlich einen Verstoß gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages dar. Das Gericht folgte dieser Auffassung und erklärte, das Gewinnspiel sei ein Gewinnspiel im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages. Es verstoße gegen eine Regelung des Rundfunkstaatvertrags, denn ihm entsprechend dürfe für die Teilnahme an Gewinnspielen in vergleichbaren Telemedien nur ein Entgelt bis zu 0,50 € verlangt werden. Verwaltungsgericht Münster, Aktz. 1 L 155/10 Weitere Informationen
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