Urteil – Bundesgerichtshof lässt Dashcams als Beweismittel zu

Urteil - Bundesgerichtshof lässt Dashcams als Beweismittel zu

Sogenannte Dashcams (kleine Kameras) in Fahrzeugen können Hergänge von Unfällen dokumentieren. Bisher galt jedoch in der Bundesrepublik überwiegend die Rechtsauffassung, dass der Datenschutz überwiegt und die Aufnahmen weder veröffentlicht noch als Beweismittel in einem Gerichtsprozess genutzt werden dürfen. Das änderte sich heute, am 15. Mai 2018. Die Richter am Bundesgerichtshof fällten ein wegweisendes Urteil (Az.: VI ZR 233/17), dass sowohl die Privatsphäre schützt, als auch der Gerechtigkeit dient.

Der Fall: Autofahrer kann Unschuld nicht beweisen

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer aus Magdeburg auf Zulassung der Dashcam-Aufnahmen geklagt. Er war in einen Unfall verwickelt. Beim Abbiegen auf einer doppelten Linksabbiegerspur kollidierte er mit einem Fahrzeug neben ihm. Versicherung und Erstinstanzen sprachen ihm jedoch nur die Hälfte des Schadens als Ausgleich zu. Weder konnte eine Zeugin sich daran erinnern, ob der Wagen des Klägers die Spur gehalten hatte, noch konnte ein Gutachter mit Sicherheit den Unfall rekonstruieren.

Der Kläger hielt sich jedoch für unschuldig. Seine im Fahrzeug installierte Dashcam dokumentierte den Unfall. Aus den Aufnahmen wird aus seiner Sicht seine Unschuld bewiesen. Im Prozess verweigerten die beiden Vorinstanzen jedoch, die Aufnahmen zuzulassen. Der Grund: Das Filmen im öffentlichen Raum ist nur mit Zustimmung der gefilmten Personen möglich. Diese lag hier nicht vor.

Dashcam-Urteil: Der BGH sieht Abwägung im Einzelfall für rechtens

Der Bundesgerichtshof hat die Aufnahmen der Dashcam in diesem Fall zugelassen. Grundsätzlich überwiege nach Meinung des Bundesgerichtshofes der Datenschutz und damit ein Verbot des dauerhaften Filmens im öffentlichen Raum. Eine Verwendung der Aufnahmen auf zum Beispiel Sozial-Media-Portalen bleibe verboten. Im Einzelfall gelte es jedoch, solche Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen, wenn dadurch zum Beispiel ein Unfallablauf geklärt werden könne. Im Einzelfall sei zwischen dem Datenschutz und einem berechtigten Interesse von beteiligten Personen abzuwägen, um in einem Zivilprozess zu einem gerechten Urteil zu kommen.

Dashcams als Beweismittel zugelassen, aber permanente Aufnahmen verboten

Die Richter vereinen mit diesem Urteil zur Zulassung von Aufnahmen einer Dashcam zwei völlig gegensätzliche Positionen. Zum einen bleiben diese Kameras in Fahrzeugen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt. Besonders beim permanenten Filmen und Veröffentlichen von Aufzeichnungen handelt es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Zum anderen erlauben es die Richter, vorhandenes Beweismittel auch dann zuzulassen, wenn dieses zur Klärung von rechtlichen Streitfällen beiträgt. Allerdings, und das betont der Bundesgerichtshof deutlich, hängt eine Zulassung stets vom Einzelfall ab.

Recht / Gerichtsentscheidungen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]