Europaweite Archivierung der Kommunikation – Vorratsdatenspeicherung beschlossene Sache

Europaweite Archivierung der Kommunikation - Vorratsdatenspeicherung beschlossene Sache

Nach vielen Diskussionen, viel für und wider, ist es nun beschlossen. Daten, die bei der Kommunikation der EU-Bürger mit dem Telefon und per Internet anfallen, werden künftig auf langen Zeitraum gespeichert. Bisher durften diese Daten nur erhoben und dann verwendet werden, wenn ein begründeter Verdacht vorlag. Nun sollen durch die europaweite Datenspeicherung im Vorfeld vor allem terroristische Aktivitäten nachvollzogen werden können. Die deutsche Telefon- und Internetbranche ist von der Regelung wegen des erhöhten Aufwands und der Investitionen nicht erfreut, vor allem, weil sie die anfallenden Kosten übernehmen sollen.

Wenn die insgesamt etwa 450 Millionen Bürger der Europäischen Union mit ihrem Handy oder von dem Festnetz-Anschluss aus telefonieren, wird gespeichert werden, an welchem Ort sie sich zur Zeit des Verbindungsaufbaus befinden und welche Rufnummer sie wählen. Der Inhalt ihres Gesprächs und die Bewegung zu einem anderen Ort während des Telefonats wird jedoch nicht festgehalten. Auch die Internettelefonie (VoIP) ist von der Datenspeicherung nicht ausgenommen, genauso wenig wie die Verbindungsdaten bei dem Besuch des Internet. Bei dem Versand von eMails werden außerdem die Empfängeradressen protokolliert.

Mindestens sechs Monat und höchstens zwei Jahre, auf besonderen Antrag auch länger, sollen die in den europäischen Mitgliedsländern anfallenden Verbindungsdaten gespeichert werden. Diese Verpflichtung durch die EU-Richtlinie soll dazu beitragen, dass Ermittlungsbehörden bei schweren Straftaten auf bereits vorliegende Daten aus einem längeren Zeitraum zugreifen können. In Deutschland soll die Speicherdauer sechs Monate betragen und die Ermittler sollen zur Einsicht der Verbindungsdaten einen richterlichen Beschluss benötigen. Die Richtlinie kann nun, nach der Zustimmung des EU-Parlaments, in das deutsche Recht übertragen werden und theoretisch schon im nächsten Jahr Anwendung finden.

Doch erst einmal müssen die für die Umsetzung nötigen Gegebenheiten geschaffen werden. Die Telekommunikations- und Internet-Anbieter müssen ihre Hardware aufrüsten, um Platz für die gewaltigen Datenmengen zu schaffen. Denn den Anbietern obliegt die Aufgabe, die über sie erstellten Verbindungen gemäß der EU-Richtlinie zu protokollieren. Die Kosten für die Aufrüstung und den Aufwand muss der Mitgliedsstaat den Anbietern nicht erstatten, wie die EU-Staaten dieses Problem regeln, bleibt ihnen laut EU-Parlament selbst überlassen. Und da inzwischen klar ist, dass die deutschen Anbieter nicht mit einer Kostenerstattung rechnen können, wird dieses insbesondere für kleinere Unternehmen sicher eine schwere Aufgabe.

Ein weiteres Problem wird vermutlich die Auslieferung der aufgezeichneten Daten von dem Anbieter an die anfordernde Ermittlungsbehörde sein. Denn die Hardware vieler Behörden wird der Aufgabe einer Erfassung und Bearbeitung der Datenberge unter Umständen nicht gewachsen sein. Also ist auch hier erst einmal ein großer technischer Aufwand und finanzielle Investition erforderlich.

Nicht nur die Branchenverbände, auch Datenschützer äußern harte Kritik an der neuen EU-Richtlinie. Sie bezeichnen die Vorratsdatenspeicherung als erheblichen Eingriff in die Privatsphäre. Alle EU-Bürger würden nun als potenzielle Straftäter behandelt, wettern die Kritiker. Die Vorratsdatenspeicherung beschneide die persönliche Freiheit der Kommunikation, wurde ebenfalls geäußert. Die Frage ist, welches Argument schwerer wiegt.

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