Bundesnetzagentur – Überprüfung der Resale DSL-Entgelte eingestellt

Bundesnetzagentur - Überprüfung der Resale DSL-Entgelte eingestellt

Wenn die Dt. Telekom anderen Anbieter einen DSL-Anschluss zur Verfügung stellt, damit der Mitbewerber ihn an seine Kunden weiterverkaufen kann (Resale), stellt die Dt. Telekom dem anderen Unternehmen für die Überlassung Entgelte in Rechnung. Selbstverständlich muss das Unternehmen in der Lage sein, die DSL-Anschlüsse mit einer finanziellen Differenz wiederzuverkaufen, die ihnen zulässt, effizient zu wirtschaften und dabei noch einen Gewinn zu machen.

Ob die Höhe der Entgelte, die bislang 11,5 Prozent Nachlass auf den Endkundenpreis gewährten, zu hoch sind, hätte die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) entscheiden sollen. Doch kurz vor dieser Entscheidung lenkte die Dt. Telekom ein. Sie hatte Anfang der letzten Woche mit Wirkung zum 01. Juni ein Angebot vorgelegt, das 20 Prozent Nachlass auf den Endkundenpreis enthält. Dadurch sah die Bundesnetzagentur keinen Regulierungsbedarf mehr und stellte die Überprüfung der Resale DSL-Entgelte ohne konkrete Entscheidung ein. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sagte dazu: „Mit den neuen Resale DSL-Entgelten und der Ende Mai getroffenen Untersagung des NetRental-Modells (Telespiegel-News vom 22.05.2006) herrschen nun wieder klare Bedingungen für den Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der Telekom, die einen chancengleichen Wettbewerb ermöglichen.“

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) kritisierte die kurzfristige Vorlage des neuen Angebots der Dt. Telekom. Er wirft dem Ex-Monopolisten vor, Ressourcen der Bundesnetzagentur unnötig zu gebrauchen, denn die Dt. Telekom habe der Bundesnetzagentur zugemutet, ein Verfahren zu eröffnen und bis zur Beschlussfindung durchzuführen, um dann wenige Tage vor einer Entscheidung endlich ein Angebot vorzulegen. Zu bedenken gibt der VATM auch, dass die einmaligen Entgelte, zum Beispiel bei der Einrichtung eines DSL-Anschlusses bei dem Kunden, nicht durch die Bundesnetzagentur geprüft worden seien.

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