Urteil des BGH – Handy-Anschlusssperre erst ab 75 Euro und nicht ohne Vorwarnung

Urteil des BGH – Handy-Anschlusssperre erst ab 75 Euro

Für viele Verbraucher ist das Mobiltelefon nicht mehr nur eine Ergänzung zu ihrem Festnetzanschluss, es ersetzt ihnen diesen Telefonanschluss. Dennoch gelingt es manchen Kunden nicht, ihre angefallenen Mobilfunkkosten zu begleichen. Während die Nutzung einer Prepaidkarte voraussetzt, dass zunächst Guthaben aufgeladen wurde, wird die Nutzung mit Handyvertrag monatlich in Rechnung gestellt. Wird die Rechnung nicht beglichen, kann der Anbieter den Mobilfunkanschluss sperren. Diese Regelung war unstrittig, als der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Mobilfunksparte der Dt. Telekom und deren Tochterunternehmen congstar klagte. Den Verbraucherschützern ging es um eine Vertragsklausel, die vorsah, dass der Anbieter den Mobilfunkanschluss ohne vorherige Ankündigung und auf Kosten des Kunden bereits ab einem Zahlungsverzug in Höhe von 15,50 € sperren darf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte den Überlegungen der Verbraucherzentralen, die Regelungen für Festnetzanschlüsse mit denen für Mobilfunkanschlüsse zu vergleichen. Im Festnetz dürfen die Anbieter Telefonanschlüsse erst dann sperren, wenn die offene Rechnung mindestens 75,– € beträgt. Zudem muss die Sperre des Anschlusses spätestens zwei Wochen zuvor angekündigt werden. Der Bundesgerichtshof hielt diese Regelungen für auf den Mobilfunk übertragbar.

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen III ZR 36/10 (T-Mobile) und Aktenzeichen III ZR 35/10 (congstar) vom 17.02.2011
Vorinstanzen: Oberlandesgericht Stuttgart bzw. Oberlandesgericht Köln

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Neuer Minderungs-Rechner – Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Neuer Minderungs-Rechner

Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Mit dem neuen Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher bei schlechtem Handyempfang mögliche Minderungen berechnen und ihre Ansprüche einfacher gegenüber Mobilfunkanbietern durchsetzen. […]

Internetfallen im Urlaub vermeiden – Sicher surfen auf Reisen

Vorsicht

Internetfallen im Urlaub

Ob Urlaub im In- oder Ausland: Wer unterwegs öffentliche WLAN-Netze nutzt oder sein Smartphone an fremden Ladestationen anschließt, setzt sich möglichen Internetfallen aus. Welche Risiken bestehen und wie Reisende ihre Daten und Geräte wirksam schützen können. […]

OLG Koblenz kippt zentrale 1&1-AGB – Stärkung der Verbraucherrechte

OLG Koblenz kippt zentrale 1&1-AGB 

Stärkung der Verbraucherrechte

OLG Koblenz kassiert zentrale AGB-Klauseln von 1&1: Von automatischen Vertragsverlängerungen bis zur Rechnungszustellung im Kundenportal – das Urteil stärkt Verbraucherrechte deutlich und knüpft an die Rechtsprechung zum Kündigungsbutton an. […]

Windows plant Wandel – weniger Update-Zwang, mehr Nutzerkontrolle

Windows plant Wandel

Weniger Update-Zwang, mehr Nutzerkontrolle

Mit dem Projekt „Windows K2“ will Microsoft Windows grundlegend verbessern. Weniger erzwungene Updates, mehr Flexibilität und höhere Stabilität stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig sollen Leistung, Gaming und Benutzerfreundlichkeit optimiert werden. […]