Elektronische Zertifizierung – erste Vertrauensdienste zertifiziert

eIDAS - erste elektronische Vertrauensdienste zertifiziert

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die EU in den letzten zwei Jahren an einer elektronischen Zertifizierung gearbeitet. Kurz gesagt ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Einzelpersonen, Unternehmern und Behörden in der gesamten Europäischen Union Dokumente elektronisch ausstellen, signieren und authentifizieren. Allerdings müssen Anbieter sich als Vertrauensdienst zertifizieren lassen. Grundlage ist die „EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG“, die sogenannte eIDAS-Verordnung. Seit 1. Juli 2016 müssen Vertrauensdienste offiziell benannt werden. Die Bundesnetzagentur ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat in einem ersten Schritt mehrere Akteure zertifiziert.

Zertifizierte Vertrauensdienste

Aktuell gehören zu den elektronischen Vertrauensdiensten unter anderem die Bundesnetzagentur selbst, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesnotarkammer, die Deutsche Rentenversicherung BUND, DATEV (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie die Telekom. Weitere Vertrauensdienste werden folgen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert: „Qualifizierte elektronische Vertrauensdienste gewährleisten sichere Verfahren wie die Unterschrift und die Zustellung im Internet. Fernsignaturen zum Beispiel können zukünftig die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages erleichtern. Signaturkarte und Kartenleser werden dazu nicht mehr gebraucht.“ Das EU-Siegel als qualifizierter Anbieter, also Vertrauensdienst dürfen jedoch nur zertifizierte Stellen tragen. Für Bürger ist dieses Siegel folglich der Hinweis auf eine sichere Übermittlung von offiziellen Dokumenten aller Art.

Was ist eIDAS?

Die Vertrauensstellen sind eine Grundvoraussetzung, um den papierlosen Austausch von offiziellen Dokumenten voranzubringen. Speziell im Bereich des eGouvernment, bei dem Behörden den Bürgern die elektronische Abwicklung von Anfragen und Bitten ermöglichen, sind eine sichere Übermittlung der Dokumente, eine Authentifizierung der absendenden Stelle sowie eine persönliche Signatur der Einzelpersonen enorm wichtig. Alle diese Punkte werden durch die eIDAS-Verordnung geregelt.

In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass ein amtlicher Bescheid zukünftig online zugestellt werden kann oder ein Kunde online einen Vertrag abschließen und signieren kann. Dazu müssen sowohl der Absender authentifiziert sein, das Dokument oder die Inhalte einer Webseite verschlüsselt übermittelt werden und die Zieladresse bestätigt sein. eIDAS ist damit so etwas wie ein EU-weites System elektronischer Einschreiben. Mehr Informationen zu diesem Thema bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

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