Datenautomatik – auch Vodafone verliert Gerichtsentscheidung

Datenautomatik - auch Vodafone verliert Gerichtsentscheidung

Mobilfunkanbieter möchten den Kunden gern schmackhaft machen, dass eine Datenautomatik in ihrem Interesse wäre. Es klingt auch verlockend: Ist das Datenvolumen aufgebraucht drosseln die Anbieter die Geschwindigkeit. Wer das nicht möchte, freut sich über ein automatisch generiertes Zusatzvolumen. Soweit die Theorie. In der Praxis bedeutet dies jedoch unkalkulierbare Zusatzkosten, denn der Kunde entscheidet nicht selbst, ob er ein Zusatzpaket buchen möchte. Die Anbieter stellen dieses automatisch zur Verfügung und rechnen es ab.

Diese Praxis ist dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge. Letztes Jahr klagte er erfolgreich auf Unterlassung gegen O2. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtsgültig, da Telefonica als Mutterunternehmen der Marke in Berufung gegangen ist. Nun hat es Vodafone getroffen. Auch die Datenautomatik dieses Mobilfunkunternehmens haben die Verbraucherzentralen vor Gericht vorerst gestoppt.

Gericht untersagt Vodafone Datenautomatik in jetziger Form

Das Landgericht Düsseldorf urteilte am 14. Dezember 2016 (12 O 311/15) gegen Vodafone. Demnach muss Vodafone seine bisherige Geschäftspraxis unterlassen. Diese beinhaltet eine Prüfung des Surfverhaltens des Kunden und eine automatische Vertragsanpassung durch Freischalten kostenpflichtiger Datenpakete ohne explizite Zustimmung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dieser Praxis einen einseitigen Eingriff in den vom Kunden gewählten bestehenden Vertrag.

Dieser Einschätzung folgte auch das Gericht. Die Richter sahen in der Praxis einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass vertragliche Nebenleistungen und Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Kunden vereinbart werden dürfen. Eine SMS als Benachrichtigung über das Buchen der Zusatzpakete reiche nicht aus. Zudem hielten es die Richter für fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, statt einer Drosselung ein neues kostenpflichtiges Datenpaket zu erhalten. Denn dieser habe bewusst einen günstigen Vertrag gewählt und durch die Zusatzbuchungen werde dieser Vertrag ggf. teurer als ein höherwertiger Tarif. Besonders bemängelten die Richter jedoch, das nicht klar ersichtlich sei, ob und wie der Kunde der Zusatzbuchung widersprechen könne.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Tarife mit Datenautomatik grundsätzlich nicht im Interesse der Kunden sind. Wenn diese nicht aktiv ein neues Datenpaket bestellen können bzw. müssen, dürften Mobilfunkanbieter Schwierigkeiten haben, einen rechtskonforme Datenautomatik anzubieten.

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