DSL-Leistung – Schleswig-Holstein soll messen!

DSL-Leistung - Schleswig-Holstein soll messen!

Das Marktwächterteam der Verbraucherzentralen ruft DSL-Kunden in Schleswig-Holstein auf, ihre Bandbreite zu messen. Zusätzlich können Betroffen ihre Erfahrungen mit Beschwerden bei ihrem Anbieter mitteilen. Mit dieser Aktion möchten die Experten eine Übersicht erhalten, wie häufig zu langsame Internetleitungen sind.

Marktwächter rufen zum Messen der Bandbreite auf

Die Marktwächter erhalten immer wieder Hinweise darauf, dass Internetanbieter die vertraglich zugesagte Leistung nicht realisieren. Zudem reagieren sie auf Beschwerden schwerfällig oder gar nicht. Nach Auskunft von Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, erhalten einige Kunden gerade einmal ein bis zwei Prozent der versprochenen Bandbreite. Er zieht einen anschaulichen Vergleich: „Das ist als hätte man sich einen Ferrari gekauft, der letztlich doch nur Schrittgeschwindigkeit fahren kann.“

Grund der Aktion ist eine nicht repräsentative Analyse von 200 Kundenbeschwerden. Diese zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Denn zum Teil ignorieren die DSL-Anbieter Beschwerden sogar wortlos. Die Marktwächter wollen durch den Aufruf einen besseren Überblick beklommen, wie die Situation tatsächlich ist und ob ggf. in letzter Konsequenz auch rechtliche Schritte gegen einzelne Anbieter einzuleiten sind.

Mess-Tool der Bundesnetzagentur bringt Aufschluss

Die betroffenen Kunden können zur Ermittlung der Internetleistung ein von der Bundesnetzagentur vor einem knappen halben Jahr zur Verfügung gestelltes Tool nutzen. Damit messen sie mehrfach die verfügbare Bandbreite ihrer Leitung. Kommt es zu erheblichen Abweichungen sollen sie sich an der Aktion beteiligen und ihre Daten den Verbraucherschützern zur Verfügung stellen. Die Marktwächter haben dazu eine eigene Webseite eingerichtet.

Rechtliche Möglichkeiten: Nachbesserung und Kündigung

Kunden, die nicht die vereinbarte Bandbreite bekommen, haben ein Recht auf Nachbesserung. Kann oder will der Anbieter die vereinbarte Bandbreite nicht zur Verfügung stellen, dürfen die Kunden wegen mangelhafter Leistung fristlos kündigen. Allerdings gilt bei den meisten Anschlüssen, dass die verfügbare Bandbreite netzseitig nicht änderbar ist. Das heißt: Auch andere Anbieter können meistens keine schnellere Leitung zur Verfügung stellen. Anders sieht es aus, wenn vor Ort zwei Anbieter ein lokales Festnetz betreiben oder neben Festnetz noch ein Kabelanschluss oder andere DSL-Alternativen verfügbar sind. In solchen Fällen kann sich ein Wechsel des Internetanbieters lohnen.

Weitere Informationen

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