Google – FBI fordert erfolgreich E-Mail-Daten aus dem Ausland

Google - FBI fordert erfolgreich E-Mail-Daten aus dem Ausland

Alle Nutzer von Google Mail auf der ganzen Welt dürfen vorerst nicht mehr auf Privatsphäre hoffen. Denn das FBI kann jederzeit alle Daten vom Konzern anfordern. Das ist das faktische Resultat eines Gerichtsentscheids in den USA. Das FBI hatte in Philadelphia erfolgreich auf Herausgabe von E-Mails geklagt. Google verwies darauf, dass die Daten nicht auf amerikanischen Servern liegen. Das Urteil betrifft damit explizit auch deutsche Nutzer des E-Mail-Dienstes. Denn anders als bei einem ähnlichen Urteil im vergangenen Jahr, das für Microsoft ausging, muss Google die Daten nun herausgeben.

US-Gericht entscheidet gegen den europäischen Datenschutz

Nach europäischem Recht darf Google die in Europa liegenden Daten nicht an amerikanische Behörden herausgeben. Daran wollte sich Google halten. Das entspricht auch dem Vorgehen von Microsoft, das im letzten Jahr erfolgreich Forderungen mit Verweis auf europäisches Recht abgeblockt hatte. Die Richter in Philadelphia stellen sich jedoch gegen die bisherige amerikanische Rechtsprechung und zugleich gegen das in Europa geltende Recht. Das ist ein Novum.

Das Urteil der Richter gleicht einem Drahtseilakt. Sie argumentieren, dass Google die Daten über die vielen Datencenter auch in die USA spiegeln könnte. Daher könnte das FBI auf amerikanischen Servern die E-Mails auslesen, ohne die im Ausland geltenden Datenschutzbestimmungen zu verletzen. Google solle daher alle Daten auf US-Server zwischenspeichern. Letztlich schieben die Richter sogar Google den Schwarzen Peter zu, da die eigentliche Datenschutzverletzung bereits durch Googles Datenspeicherung und -transfer stattfindet und nicht durch die Abfrage des FBI.

Google wehrt sich und geht in Berufung

Dem FBI stehen damit Möglichkeiten offen, vorbei an nationalem Recht aller Zielländer alle Daten weltweit abzufragen, die auf Google-Servern liegen. Indem Google indirekt gezwungen ist, für die US-Behörden zu arbeiten und diesen einen indirekten Zugang zu allen über Google laufenden E-Mails zu verschaffen. Das will Google wiederum unbedingt verhindern. Der Konzern hat daher angekündigt, sowohl in dem speziellen Fall in Berufung zu gehen, als auch alle weiteren Verfügungen zur Datenherausgabe gerichtlich prüfen zu lassen.

Das Vorhaben hat eine immense Bedeutung. Denn sollte Google diesen Kampf verlieren, sind amerikanische Behörden per Gerichtsurteil ganz offiziell ermächtigt, u. a. europäische Datenschutzbestimmungen zu umgehen. Anders ausgedrückt: Obwohl ein Nutzer in Europa lebt und die E-Mail-Daten auf europäischen Servern liegen, gelten keine europäischen Bestimmungen mehr. Dabei geht es nicht nur um private Mails von einzelnen Nutzern, sondern auch um brisante Inhalte wie politische Meinungsäußerungen und wirtschaftliche Vereinbarungen.

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