Wettbewerbswidriger Abwerbung von TELE2-Kunden durch Telekom – Einstweilige Verfügung des Landgerichts München

Wettbewerbswidriger Abwerbung von TELE2-Kunden durch Telekom

Nach der Umstellung auf Preselection (Voreinstellung) werden Ortsgespräche und Ferngespräche nicht mehr über das Telefonnetz der Telekom, sondern automatisch über das Netz des Preselection-Anbieters geführt. Dabei ist das wählen einer sogenannten Vorvorwahl nicht mehr erforderlich. Ein solcher Anbieter ist TELE2, dessen Hälfte der Kunden Preselection nutzt.

Um die Voreinstellung auf TELE2 einzurichten, ist eine technische Umstellungen seitens der Telekom nötig. Hat sich also ein Kunde für eine Preselection von TELE2 entschieden, müssen die Daten des Kunden an die Telekom übermittelt werden. TELE2 konnte jetzt mit 250 Kundenberichten, die mit eidesstattlichen Versicherungen belegt wurden, unter Beweis stellen, dass die Telekom diese vertraulichen Informationen für Rückwerbemaßnahmen nutzte.

Telefonkunden wurden gezielt von Telekom-Mitarbeitern angerufen, um sie für Gespräche über die Telekom zurück zu gewinnen. Mehr als 10 Prozent der TELE2-Kunden erklärten sogar, dass sie gegen ihren klar geäußerten Willen wieder auf das Netz der Telekom eingestellt wurden. Aus Sicht von TELE2 verstößt dieses Verhalten der Telekom gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das Unternehmen beantragte eine einstweilige Verfügung gegen das Vorgehen der Deutschen Telekom AG.

Das Landgericht München untersagte der Telekom mit sofortiger Wirkung die wettbewerbswidrige Abwerbung von TELE2-Preselection Kunden und droht bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 € Ordnungsgeld. Der Geschäftsführer von TELE2 Deutschland sagte dazu: „Nach unserer Überzeugung verschafft sich die Deutsche Telekom einen unerhörten Wettbewerbsvorteil, der uns massiv schädigt… Wir begrüßen die klare und schnelle Entscheidung des Gerichtes.„ Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden.

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