Abwerben von Preselection-Kunden – Freenet erwirkte einstweilige Verfügung gegen Telekom

Abwerben von Preselection-Kunden - Freenet erwirkte einstweilige Verfügung gegen Telekom

Die Telekom rief Kunden, die in einen Preselection-Tarif (Voreinstellung) des Telekommunikationsanbieters freenet.de gewechselt waren, ohne deren Einverständnis an und versuchte, sie für einen anderen Tarif zu gewinnen. Ein Kunde wurde, obwohl er es ausdrücklich ablehnte, in einen anderen Tarif umgestellt und die Telekom war nicht bereit, das rückgängig zu machen.

Davon erhielt freenet.de Kenntnis und erwirkte vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG). Eckhard Spoerr, Vorstandsvorsitzender der freenet.de AG sagte, das erneut festgestellte, wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom zeige, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutze.

Vor einigen Wochen beantragte bereits der Anbieter TELE2 eine einstweilige Verfügung gegen die DTAG und bekam vor dem Landgericht München Recht. Telefonkunden waren gezielt von Telekom-Mitarbeitern angerufen worden, um sie für Gespräche über die Telekom zurückzugewinnen. (News vom 08.03.04)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]