Filme, Software, Musik, das alles wird in Internet-Tauschbörsen angeboten. Diese Tauschbörsen funktionieren mit der Peer-to-Peer-Technik (P2P). Die Nutzer laden ein Programm auf ihren Computer, mit dem sie ihre Rechner untereinander verbinden und Daten direkt austauschen können. Die wohl populärsten P2P-Programme sind KaZaa, BitTorrent, Gnutella und eDonkey. Sicherlich sind die wenigsten der in diesen Netzwerken bereitgestellten Daten nicht urheberrechtlich geschützt. Und wie hinlänglich bekannt sein dürfte, ist der Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten illegal.
Gegen Nutzer der P2P-Software eMule holte die Staatsanwaltschaft Köln bereits seit Monaten zu einem Schlag aus. In Zusammenarbeit mit Verbänden der Musikindustrie wurden mithilfe einer dafür entwickelten Software insgesamt 3.500 eMule-Nutzer identifiziert, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über das Filesharing-Netzwerk angeboten hatten. Zusammen mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis wurde dann der Einsatz koordiniert, bei dem am frühen Morgen des heutigen Tages 130 Hausdurchsuchungen in dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt wurden. Dabei wurden zahlreiche Computer beschlagnahmt und weitere Beweismitteln sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass gegen alle Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die erforderlichen Strafanträge seien von den betroffenen Musikfirmen gestellt worden. Es handele sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internet-Tauschbörsen durchgeführt wurde.
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