Schnüffel-Software – Android-Spiel Tap Snake spioniert GPS-Standortdaten aus

Schnüffel-Software - Android-Spiel Tap Snake spioniert GPS-Standortdaten aus

Im Gegensatz zu einigen anderen Handy-Betriebssystemen handelt es sich bei dem von Google entwickelten Android OS um freie Software, deren Quellcode frei zugänglich ist. Wer mag, kann es verändern oder Programme entwickeln, die auf das Smartphone Betriebssystem aufsetzen. Nutzer können die Erweiterungen, sogenannte Apps, auf ihrem Mobiltelefon installieren. Die Applikationen sind beispielsweise auf dem Android Market erhältlich. Jedoch ist die Installation dieser Programm nicht ohne Risiko. Ihre Unbedenklichkeit wird nämlich nicht vorab geprüft. Deshalb kann es passieren, dass die Erweiterungen Funktionen haben, die nicht publiziert wurden. Ein Beispiel ist das Spiel Tap Snake, in dem die von Sicherheitsexperten als Trojaner AndroidOS/Tapsnake benannte Funktion steckt. Das kostenlose Spiel geht auf einen Videospiele-Klassiker aus dem 1970er Jahren zurück, kann aber weit mehr als nur seinen Nutzer unterhalten. Stutzig wurden die Sicherheitsexperten, weil während der Spielaktivität das Satelliten-Symbol auf dem Bildschirm des Handys erscheint. Das ist ein Zeichen dafür, dass GPS-Daten gesendet werden, ein ungewöhnlicher Vorgang für ein simples Handyspiel.

Die Experten fanden heraus, dass Tap Snake alle 15 Minuten die Standortdaten seines Nutzers an einen Server sendet und das, ohne den Nutzer darüber zu informieren. Mit einem anderen Android-Handy, auf dem ein kostenpflichtiges App namens GPS Spy installiert wurde, können die Daten abgerufen werden. In der Beschreibung von GPS Spy weist der Softwareanbieter Maxicom auch auf die Funktionalität von Tap Snake hin. So kann ein Anderer den aktuellen Aufenthaltsort des Tap Snake-Nutzers und dessen innerhalb der letzte 24 Stunden zurückgelegten Weg im 15-Minuten-Takt zurückverfolgen.

Damit die Spionage funktioniert, muss zunächst auf einem Gerät Tap Snake und auf dem anderen GPS Spy installiert werden. Dann müssen in den Applikationen auf beiden Geräten die selbe Emailadresse und das selbe Passwort eingegeben werden. Der Spion muss also zumindest kurzfristig Zugriff auf das Handy seines Opfers haben, um die Software einzurichten. Deshalb geht vergleichsweise keine große Gefahr von dem Schnüffel-App Tap Snake aus. Doch für misstrauische Partner oder besorgte Eltern könnte das App nützlich sein. Sie hätten auch eine Möglichkeit, das App unbemerkt auf dem Handy ihres Opfers einzurichten.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]