Urteil – Veränderung der gemeinsam genutzten Artikelbeschreibung bei Amazon

Urteil - Veränderung der gemeinsam genutzten Artikelbeschreibung bei Amazon

Zwei Händler vertrieben ihre Waren unter anderem bei der Verkaufsplattform Amazon. Beide boten bei Amazon ein Koaxkabel an. Der spätere Beklagte änderte nach einigen Monaten den bei Amazon für dieses Produkt hinterlegten Beschreibungstext. Er fügte einen Markennamen ein, deren Inhaber er war. Weil die bei Amazon hinterlegten Artikelbeschreibungen auch von anderen Verkäufern des selben Produkts sind, erschein dieser Markenname nun auch in der Beschreibung seines Wettbewerbers, des späteren Klägers.

Der Beklagte mahnte nun bald seinen Wettbewerber ab, weil dieser den ihm innehabenden Markennamen für die Beschreibung seines Angebots bei Amazon verwende, obwohl er kein Koaxkabel dieser Marke anbiete. Darauf reagierte der Wettbewerber, indem er das Angebot des späteren Beklagten veränderte und damit demonstrierte, wie man einen angeblichen Wettbewerbsverstoß herbeiführen kann. Außerdem monierte er seinerseits einen angeblichen Wettbewerbsverstoß in einem Angebot des Beklagten auf eBay. Er schlug vor, auf die gegenseitigen Ansprüche zu verzichten.

Das Gericht entschied, dass das nachträgliche Einfügen des Markennamens unzulässig war, weil auch andere Anbieter die Artikelbeschreibung nutzten. Der Beklagte habe seine Mitbewerber einem abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß ausgesetzt, indem er die Wortmarke nachträglich in die Artikelbeschreibung einfügte. Das sei eine unzulässige Mitbewerberbehinderung.

Landgericht Frankfurt, Aktz. 3-08 O 140/10 vom 11.05.2011

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet
Online Shopping
SMS Versand ohne Anmeldung

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Comeback für ausrangierte Smartphones – Informationskampagne der VZ

Comeback für ausrangierte Smartphones

Informationskampagne der VZ

Smartphones werden ständig durch neue Modelle ersetzt. Die alten Handys landen dann in Schubladen. Im Rahmen einer Info-Kampagne fordern die Verbraucherzentralen dazu auf, ausrangierte Handys stattdessen fachgerecht zu entsorgen oder zu spenden. Das spart Geld und wertvolle Ressourcen. […]

Großflächige Handyüberwachung – wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

Großflächige Handyüberwachung

Wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

2020 wurde eine großflächige Handyüberwachung von Telefónica-Mobilfunkkunden durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist bis heute umstritten. Experten fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, das sogenannte „IP-Catching“ endlich deutlich zu regeln. […]

Urteile des EuGH - Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Urteile des EuGH

Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Der EuGH hat zwei Urteile gegen zwei Internetriesen gefällt. Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple steht vor 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung. Die Entscheidungen verdeutlichen die strengen Wettbewerbsvorschriften und Steuerregulierungen der EU gegen Tech-Giganten. […]

Handyverbot im Klassenzimmer – positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Handyverbot im Klassenzimmer

Positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Eine neue Studie kommt zu dem Schluss, dass sich das Verbot von Smartphones während des Unterrichts positiv auswirkt. Dennoch muss gleichzeitig der verantwortungsbewusste Umgang mit den Geräten als Unterrichtselement eingebaut werden, um auch die Ursachen der Probleme zu beheben. […]

Die iPhone 16-Serie ist da – KI-Features & neue Kamerabedienung

Die iPhone 16-Serie ist da

KI-Features & neue Kamerabedienung

Apple hat die neue iPhone-16-Serie vorgestellt. Die vier Geräte zeichnen sich insbesondere durch neue KI-Funktionen sowie eine neue Kamerabedienung per Auslöser-Knopf aus. Ab diesem Freitag können die Smartphones bereits vorbestellt werden. […]