Urteil des BGH – Haftung des Kreditinstituts für Schaden durch Passwort-Klau

Urteil des BGH zu Pharming im Online-Banking

Ein Bankkunde nutzte seit einigen Jahren das Online-Banking seines Kreditinstituts. Dafür hatte ihm die Bank eine iTAN-Liste zur Verfügung gestellt. Nach der Eingabe seiner PIN auf der Webseite des Kreditinstituts konnte er durch die Eingabe einer bestimmten Transaktionsnummer (TAN) unter anderem Überweisungen durchführen. Im Oktober 2008 rief er nach eigenen Angaben die Webseite seiner Bank auf. Er erhielt den Hinweis, dass er das Onlinebanking derzeit nicht nutzen könne, aber 10 Transaktionsnummern eingeben solle. Das tat der Kunde, erhielt danach Zugriff auf das Online-Banking und tätigte unter Eingabe einer weiteren TAN eine Überweisung.

Im Januar 2009 wurden aus dem Onlinebanking von dem Konto des Kunden mithilfe seiner PIN und einer korrekten TAN 5.000,- € auf ein Bankkonto im Ausland überwiesen. Er war offensichtlich Opfer eines Pharming-Angriffs geworden, bei dem er auf eine manipulierte Webseite umgeleitet worden war. Die dort von ihm eingegebene PIN samt der TANs hatten Dritte zur unbefugten Überweisung benutzt und sein Konto um 5.000,- € erleichtert. Die Täter wurden nie ermittelt. Der Bankkunde verlangte daraufhin von seiner Bank eine Rückzahlung des Überweisungsbetrages. Er klagte erfolglos vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Aktz. 36 C 13469/09), dann vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktz. 23 S 163/10). Letztlich wies auch der Bundesgerichtshof die Revision zurück.

Das Kreditinstitut hatte seine Kunden auf der LogIn-Seite des Onlinebankings mit einem Hinweis vor Phishing und Pharming gewarnt, insbesondere vor der Preisgabe mehrerer TANs gleichzeitig. Darin sah das Gericht eine ausreichende Aufklärung durch das Kreditinstitut. Zudem habe die Bank mit dem iTAN-Verfahren zu dem damaligen Zeitpunkt ein möglichst wenig missbrauchsanfälliges System für sicheres Online-Banking bereitgestellt. Sie trage also keine Mitschuld. Auch sei in diesem Fall unerheblich, ob durch die Überweisung der Kreditrahmen des Kunden überschritten worden sei. Ein Limit für einzelne Überweisungen sei zwischen den Parteien nicht vereinbart worden.

Der Bankkunde habe sich hingegen gegenüber der Bank schadensersatzpflichtig gemacht. Denn er habe nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Eingabe von gleichzeitig 10 TANs bei einem LogIn-Vorgang trotz ausdrücklicher Warnung seines Kreditinstituts sei als einfache Fahrlässigkeit zu sehen. In diesem Fall reiche das für eine Haftung des Bankkunden aus.

Hinweis vom telespiegel: Am 31. Oktober 2009 trat der Paragraf 675v Abs. 2 BGB in Kraft. Der sieht eine unbegrenzte Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Das beschriebene Urteil des BGH gilt deshalb so nur für Kunden, die vor diesem Zeitpunkt Opfer eines Pharming-Angriffs geworden sind.

Bundesgerichtshof (BGH), Aktenzeichen XI ZR 96/11 vom 24. April 2012

Update 15.04.2016

Passwortsalat – Rezepte von der Bitkom

Mehr Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]

Kinder schützen durch Chats prüfen? – das hat die EU jetzt entschieden

Kinder schützen durch Chats prüfen?

Das hat die EU jetzt entschieden

Das EU-Parlament hat einer neuen Übergangsregelung zur Chatkontrolle zugestimmt. Die Maßnahme bleibt dennoch umstritten und innerhalb der EU wird weiter an einer langfristigen gesetzlichen Lösung für den Kinderschutz gearbeitet. […]