Teure Bandansagen – Warteschleifen bei bekannten Unternehmen

Teure Bandansagen - Warteschleifen bei bekannten Unternehmen

Seit Juni 2013 ist es verboten, Kunden für Bandansagen und Warteschleifen auf Servicenummern abzukassieren, die mit 0180 und 0900 beginnen. Die Stiftung Warentest hat in einer Stichprobe festgestellt, dass offenbar viele Unternehmen diese gesetzliche Vorgabe noch nicht umgesetzt haben und ihre Anrufer Gebühren zahlen müssen.

Seit Anfang Juni greift ein neues Gesetz, nach dem Anbieter von Sonderrufnummern Anrufern keine Gebühren mehr berechnen dürfen, wenn diese in eine Warteschleife geraten. Außerdem muss die voraussichtliche Dauer der Warteschleife angesagt werden und zusätzlich ein Hinweis erfolgen, ob der Anruf nach Minuten oder einem festen Betrag abgerechnet wird. In der Praxis dürfen daher beispielsweise einem Anrufer nur dann Kosten entstehen, wenn ein Anruf pauschal abgerechnet wird, der Anrufer in eine Warteschleife gerät und dabei auflegt.

In einer aktuellen Stichprobe hat Stiftung Warentest ermittelt, dass jede dritte Warteschleife nicht gesetzeskonform umgesetzt ist. Getestet wurden 171 Service-Nummern. Dabei gerieten die Tester bei 37 Angeboten bei drei Anrufversuchen mindestens zweimal in eine Warteschleife. Nur diese Angebote wurden bewertet. Elf Betreiber dieser Servicenummern haben dabei unberechtigt Gebühren berechnet.

Je nach Servicenummer (180-x und 0900) fallen bei Anrufen verschiedene Gebühren an. Dennoch dürfen Bandansagen und Warteschleifen nichts kosten. Dieses war bei elf Unternehmen nicht umgesetzt. Unberechtigte Gebühren berechneten dabei bekannte Unternehmen wie zum Beispiel das DRK, der Freizeitpark Phantasialand, WMF, Senseo und die Eintrittskartenvermittler Ticketmaster und Ticket online.

Neben den unberechtigt abgerechneten Hotlines monierten die Tester weitere Problembereiche. So berechneten beispielsweise die Betreiber der Servicenummern von vier Unternehmen, zu denen IKEA und AEG gehören, Gebühren für einen Anruf, obwohl die Bandansage einen kostenlosen Service ankündigte. Ebenfalls bemängelten die Tester die Ansagen von dem Flugvermittler Easyjet, der nach Ansage der Kosten von 1,03 Euro auf besetzt schaltete – und die Gebühr berechnete. Ähnliches geschah bei Testanrufen beim Deutschen Wetter-Dienst, der seine kostenpflichtige Service-Rufnummer auf Fax umgestellt hat und auf diese Weise den Anrufern Gebühren abzieht.

Da Stiftung Warentest durch die Stichprobe zur Auffassung gekommen ist, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Breite mangelhaft ist, bitten die Tester die Kunden um Mithilfe. Diese können sich bei Verdachtsfällen oder konkreten Falschabrechnungen per E-Mail an warteschleife@stiftung-warentest.de an die Institution wenden.

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