Spionagekameras – Kampf gegen Missbrauch

Spionagekameras - Kampf gegen Missbrauch

Funkbetriebene Spionagekameras und Mini-Cams sind derzeit der letzte Schrei unter technikverliebten Kriminellen. Sie nutzen diese, schön verpackt in Alltagsgegenständen, um Menschen zu überwachen. Das ist ein verbotener Missbrauch, da es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt. Geschieht die Überwachung in den eigenen vier Wänden, ist es sogar ein schwerer Fall der Verletzung des besonders schutzbedürftigen Raums. Nun hat die Bundesnetzagentur dem Missbrauch von Spy-Cams den Kampf angesagt. Diesen längst überfälligen Schritt haben die Experten allerdings nicht unbedingt von der Bundesnetzagentur erwartet.

Bundesnetzagentur: 70 Fälle von Missbrauch in wenigen Wochen

Grundlage des Vorgehens der Bundesnetzagentur ist § 90 TKG. Die Passage des Telekommunikationsgesetzes lautet:

„Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“

Damit ist jede ungenehmigte Überwachung verboten. Die rechtliche Basis zielt auf eine Übertragung per Funk ab – und damit ist die Bundesnetzagentur zuständig. Allein in den letzten Wochen hat die Behörde rund 790 Missbrauchsfälle verfolgt. Häufig handelte es sich um getarnte Spionagekameras, die per WLAN oder Funk die gesammelten Daten an den Überwacher senden. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert: „Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken.“ Andere Beispiele seien Pop-Art-Blumen oder Powerbanks. Über bekannte Verkaufsplattformen bieten Händler beispielsweise auch Smiley-Anstecker und viele andere Varianten an. Diese Spy-Cameras haben nur einen Zweck: Sie sollen Menschen überwachen. Der Einsatz, aber auch der Handel und die Herstellung sind in Deutschland verboten. Homann kündigt daher ein entschlossenes Handeln seiner Institution an. Dazu geht die Bundesnetzagentur gegen Hersteller, Verkäufer und Käufer vor. Das reicht von der Angebotslöschung bis zur nachgewiesenen Vernichtung der Geräte.

Spionagekameras – Eifersucht, Voyeurismus und kriminelle Energie

Die Beweggründe der Einzelnen, die zum Einsatz der Spionagekameras führen, sind schwer zu fassen. Sie reichen von Eifersucht über Voyeurismus bis zu krimineller Energie. Eins haben diese Auslöser gemeinsam: Sie sind alle gleichermaßen strafbar. Ob ein eifersüchtiger Mensch seinem Partner eine Fernüberwachung per Funkwecker auf den Nachtisch stellt, ein Vermieter seine Mieter unbekleidet sehen möchte oder ein Krimineller Erpressungsmaterial sammelt: der Einsatz von Spionagekameras ist grundsätzlich verboten und kann sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist kein Kavaliersdelikt, jemanden in seiner Wohnung zu überwachen. Das gilt auch für Spy-Pens in Meetings und selbst Aufnahmen auf offener Straße sind in vielen Fällen ohne Zustimmung der gefilmten oder überwachten Personen nicht zulässig. Das bezieht sich außerdem auf nicht-funkbetriebene Geräte, allerdings fallen diese nicht unter §90 TKG und damit nicht in die Überwachung der Bundesnetzagentur.

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