Erste Vorgaben für die Gatekeeper – Das ändert sich für Internetnutzer

Erste Vorgaben für die Gatekeeper – das ändert sich für Internetnutzer

Da die großen Tech-Konzerne wie Google, Meta und Co. einen enormen Einfluss auf die Internet-User haben, unterliegen sie ab sofort einer speziellen EU-Regulierung. Künftig sollen hierdurch Konkurrenten durch die starke Marktmacht der Big-Player nicht mehr indirekt behindert werden. Für die Verbraucher ergeben sich hierdurch zahlreiche Neuerungen.

Was steckt hinter der Regulierung?

Die EU-Kommission hat beschlossen, bestimmte große Technologieunternehmen, die einen großen Einfluss haben, als Gatekeeper zu bezeichnen. Wer als solcher eingestuft ist, unterliegt den Regelungen des sogenannten Digital Markets Act, kurz DMA. Grund hierfür ist, dass die entsprechenden Konzerne das Leben der Internetnutzer in Europa maßgeblich beeinflussen. Die Marktmacht der Tech-Riesen soll durch das Gesetz begrenzt werden. Hierdurch soll Konkurrenz für Dienste von Meta, Google und Co. erleichtert werden. Dass die EU-Kommission jetzt Ernst macht, indem die ersten Gatekeeper offiziell benannt wurden, hat auch entscheidende Auswirkungen auf die Nutzer der Dienste.

Welche Konzerne wurden als Gatekeeper eingestuft?

  • Google
  • Microsoft
  • Amazon
  • Alphabet
  • Apple
  • Bytedance
  • Meta

Wozu sind die Tech-Riesen jetzt verpflichtet?

Meta und Co. müssen es in Europa in Zukunft konkurrierenden Diensten erleichtern, auf den Plattformen zu koexistieren. Die Technologiekonzerne sind verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten und Systeme zu öffnen – die Konkurrenten sind hingegen nicht dazu verpflichtet, diese neuen Optionen auch wirklich zu nutzen. Mit dem Digital Markets Act soll lediglich sichergestellt werden, dass kleinere, konkurrierende Unternehmen durch die Big-Player nicht mehr indirekt behindert werden. Auf der DMA-Website heißt es unter anderem:

„Die DMA ist eines der ersten regulatorischen Instrumente, um die Gatekeeper-Power der größten digitalen Unternehmen umfassend zu regulieren.“

Von der Öffnung betroffen ist beispielsweise auch das iOS-Betriebssystem von Apple. Auch dieses geschlossene technische Ökosystem muss aufgrund des EU-Gesetzes jetzt für Wettbewerber offenstehen. Die Gatekeeper müssen es den Plattform-Usern zum Beispiel ermöglichen, dass ihre Daten auf Wunsch mit einem konkurrierenden Dienst geteilt werden. Und auch das Umziehen zu einem anderen Dienst inklusive Datenexport muss umgesetzt werden.

Welche Änderungen ergeben sich für die Nutzer?

Eine der größten Änderungen wird wohl die Kompatibilität der verschiedenen Messenger-Dienste. Denn das Gesetz schreibt vor, dass User unterschiedlicher Nachrichtendienste untereinander Nachrichten austauschen können müssen. Die Dienste müssen demnach kompatibel sein. Auch Anhänge wie Sprachnachrichten, Bilder, Dateien oder Videos müssen zwischen den Messengern Ende-zu-Ende verschlüsselt ausgetauscht werden können. Von dieser Vorschrift sind insbesondere WhatsApp und der Facebook Messenger betroffen. Nach zwei Jahren muss dies auch für Gruppenkommunikation gelten. Neu ist auch das Exportieren von Daten zwischen den verschiedenen Messenger-Diensten. Für Apple-Nutzer wird es in Zukunft, neben dem Apple Store die Option geben, auch andere Play-Stores nutzen zu können. Denn deren Nutzung muss der US-Konzern zulassen. IPhone-Besitzer können dadurch erstmals auch auf Anwendungen zugreifen, die nicht durch die Apple Prüfung gelaufen sind. Änderungen wird es auch bei den Bezahlschnittstellen geben. Die Öffnung der NFC-Schnittstelle auf iPhones für Drittanbieter ist denkbar. Apple muss den Usern dann das Bezahlen mit konkurrierenden Diensten ermöglichen und Nutzer könnten dann, genau wie Android-Nutzer bereits jetzt, Banking-Apps auf ihrem Smartphone nutzen. Google hat die NFC-Schnittstelle bereits geöffnet. Android-User können zudem bereits jetzt andere App-Stores nutzen. Neu für Android-Nutzer wird allerdings, dass auch bereits vorinstallierte Apps von dem Smartphone entfernt werden können. Microsoft ist insbesondere von der Vorschrift betroffen, dass eine Selbstbevorzugung untersagt wird. Das bedeutet, dass die eigenen Produkte und Dienstleistungen auf den Google-Plattformen nicht mehr bevorzugt werden dürfen. Es müssen andere Browser und Cloud-Dienste ohne Probleme zugelassen werden. Eine große Veränderung für Amazon wird die personalisierte Werbung sein. Diese wird eingeschränkt. Die Tech-Riesen haben jetzt sechs Monate Zeit, um die Vorschriften umzusetzen – also bis zum 6. März 2024.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Endlos surfen – das sind die neuen Prepaid-Tarife bei O2

Endlos surfen

Das sind die neuen Prepaid-Tarife bei O2

O2 hat neue Tarife im Portfolio. Die neuen Prepaid-Tarife bieten mehr Datenvolumen für eine niedrigere Gebühr. So kann bereits mit dem kleinsten Tarif für weniger als zehn Euro pro vier Wochen fast „endlos gesurft“ werden. Dies ist durch die „Weitersurfgarantie“ möglich. […]

Nach fast 30 Jahren – Telekom stellt den bekannten „11833“-Service ein

Nach fast 30 Jahren

Telekom stellt den bekannten „11833“-Service ein

Im Dezember dieses Jahres endet die Ära des Auskunftsdienstes der Deutschen Telekom. Der klassische Service, der bereits nicht mehr zeitgemäß ist, wird nur noch von sehr wenigen Menschen genutzt. Um entsprechende Anliegen und Fragen zu klären, wird heutzutage auf Suchmaschinen zurückgegriffen. […]

Fast hundertprozentige Highspeed-Abdeckung – schnelles Internet in der U-Bahn

Fast hundertprozentige Highspeed-Abdeckung

Schnelles Internet in der U-Bahn

Alle U-Bahn-Strecken deutschlandweit sind jetzt mit LTE-Netz versorgt. Denn der jahrelang verzögerte LTE-Ausbau in der Berliner Bahn wurde jetzt fertiggestellt. Kunden haben nun in allen U-Bahnen deutschlandweit schnelles Internet – der 5G-Ausbau ist bereits geplant. […]

Cybercrime – Schlag gegen internationales Callcenter-Betrüger-Netzwerk

Cybercrime

Schlag gegen internationales Callcenter-Betrüger-Netzwerk

Das vermutlich größte Callcenter-Betrugsnetzwerk in Europa wurde zerschlagen. Gemeinsam mit anderen nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden war das LKA Baden-Württemberg maßgeblich an dem Erfolg beteiligt. Insgesamt wurden 20 Personen in fünf verschiedenen Ländern festgenommen. […]

Verbraucherschutz – Shein wird wegen Verstoßes gegen EU-Recht abgemahnt

Verbraucherschutz

Shein wird wegen Verstoßes gegen EU-Recht abgemahnt

Chinesische Online-Shops, die Billigprodukte anbieten, sind bei vielen sehr beliebt. Neben den niedrigen Preisen lockt auch das breit gefächerte Angebot. Jetzt haben Verbraucherschützer den Online-Marktplatz abgemahnt. Shein steht im Verdacht, gegen mehrere EU-Regeln zu verstoßen. […]