Erste Vorgaben für die Gatekeeper – Das ändert sich für Internetnutzer

Erste Vorgaben für die Gatekeeper – das ändert sich für Internetnutzer

Da die großen Tech-Konzerne wie Google, Meta und Co. einen enormen Einfluss auf die Internet-User haben, unterliegen sie ab sofort einer speziellen EU-Regulierung. Künftig sollen hierdurch Konkurrenten durch die starke Marktmacht der Big-Player nicht mehr indirekt behindert werden. Für die Verbraucher ergeben sich hierdurch zahlreiche Neuerungen.

Was steckt hinter der Regulierung?

Die EU-Kommission hat beschlossen, bestimmte große Technologieunternehmen, die einen großen Einfluss haben, als Gatekeeper zu bezeichnen. Wer als solcher eingestuft ist, unterliegt den Regelungen des sogenannten Digital Markets Act, kurz DMA. Grund hierfür ist, dass die entsprechenden Konzerne das Leben der Internetnutzer in Europa maßgeblich beeinflussen. Die Marktmacht der Tech-Riesen soll durch das Gesetz begrenzt werden. Hierdurch soll Konkurrenz für Dienste von Meta, Google und Co. erleichtert werden. Dass die EU-Kommission jetzt Ernst macht, indem die ersten Gatekeeper offiziell benannt wurden, hat auch entscheidende Auswirkungen auf die Nutzer der Dienste.

Welche Konzerne wurden als Gatekeeper eingestuft?

  • Google
  • Microsoft
  • Amazon
  • Alphabet
  • Apple
  • Bytedance
  • Meta

Wozu sind die Tech-Riesen jetzt verpflichtet?

Meta und Co. müssen es in Europa in Zukunft konkurrierenden Diensten erleichtern, auf den Plattformen zu koexistieren. Die Technologiekonzerne sind verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten und Systeme zu öffnen – die Konkurrenten sind hingegen nicht dazu verpflichtet, diese neuen Optionen auch wirklich zu nutzen. Mit dem Digital Markets Act soll lediglich sichergestellt werden, dass kleinere, konkurrierende Unternehmen durch die Big-Player nicht mehr indirekt behindert werden. Auf der DMA-Website heißt es unter anderem:

„Die DMA ist eines der ersten regulatorischen Instrumente, um die Gatekeeper-Power der größten digitalen Unternehmen umfassend zu regulieren.“

Von der Öffnung betroffen ist beispielsweise auch das iOS-Betriebssystem von Apple. Auch dieses geschlossene technische Ökosystem muss aufgrund des EU-Gesetzes jetzt für Wettbewerber offenstehen. Die Gatekeeper müssen es den Plattform-Usern zum Beispiel ermöglichen, dass ihre Daten auf Wunsch mit einem konkurrierenden Dienst geteilt werden. Und auch das Umziehen zu einem anderen Dienst inklusive Datenexport muss umgesetzt werden.

Welche Änderungen ergeben sich für die Nutzer?

Eine der größten Änderungen wird wohl die Kompatibilität der verschiedenen Messenger-Dienste. Denn das Gesetz schreibt vor, dass User unterschiedlicher Nachrichtendienste untereinander Nachrichten austauschen können müssen. Die Dienste müssen demnach kompatibel sein. Auch Anhänge wie Sprachnachrichten, Bilder, Dateien oder Videos müssen zwischen den Messengern Ende-zu-Ende verschlüsselt ausgetauscht werden können. Von dieser Vorschrift sind insbesondere WhatsApp und der Facebook Messenger betroffen. Nach zwei Jahren muss dies auch für Gruppenkommunikation gelten. Neu ist auch das Exportieren von Daten zwischen den verschiedenen Messenger-Diensten. Für Apple-Nutzer wird es in Zukunft, neben dem Apple Store die Option geben, auch andere Play-Stores nutzen zu können. Denn deren Nutzung muss der US-Konzern zulassen. IPhone-Besitzer können dadurch erstmals auch auf Anwendungen zugreifen, die nicht durch die Apple Prüfung gelaufen sind. Änderungen wird es auch bei den Bezahlschnittstellen geben. Die Öffnung der NFC-Schnittstelle auf iPhones für Drittanbieter ist denkbar. Apple muss den Usern dann das Bezahlen mit konkurrierenden Diensten ermöglichen und Nutzer könnten dann, genau wie Android-Nutzer bereits jetzt, Banking-Apps auf ihrem Smartphone nutzen. Google hat die NFC-Schnittstelle bereits geöffnet. Android-User können zudem bereits jetzt andere App-Stores nutzen. Neu für Android-Nutzer wird allerdings, dass auch bereits vorinstallierte Apps von dem Smartphone entfernt werden können. Microsoft ist insbesondere von der Vorschrift betroffen, dass eine Selbstbevorzugung untersagt wird. Das bedeutet, dass die eigenen Produkte und Dienstleistungen auf den Google-Plattformen nicht mehr bevorzugt werden dürfen. Es müssen andere Browser und Cloud-Dienste ohne Probleme zugelassen werden. Eine große Veränderung für Amazon wird die personalisierte Werbung sein. Diese wird eingeschränkt. Die Tech-Riesen haben jetzt sechs Monate Zeit, um die Vorschriften umzusetzen – also bis zum 6. März 2024.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für 2026

Gesetzliche Krankenkassen

Zusatzbeiträge für 2026

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren – und auch 2026 müssen sich Versicherte auf höhere Abgaben einstellen. Neben dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge, um steigende Kosten für Behandlungen, Medikamente und eine älter werdende Bevölkerung auszugleichen. Warum diese Aufschläge nötig sind und wie sie sich 2026 entwickeln sollen, lesen Sie hier. […]

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht – Streit um Porno-Websites

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht

Streit um Porno-Websites

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt den Sperrzwang für Internetprovider infrage. Während der Schutz von Minderjährigen unbestritten bleibt, geraten deutsche Regelungen durch EU-Recht zunehmend unter Druck. […]

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]