Online-Shopping – Änderungen des Verbraucherrechts im nächsten Jahr

Aenderungen des Verbraucherrecht beim Online-Shopping

Mit dem neuen Jahr kommen auch Änderungen des Verbraucherrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Die Änderungen erfolgen aufgrund einer EU-Richtlinie, die im Dezember diesen Jahres umgesetzt werden musste. Insbesondere der Interhandel ist von diesen Änderungen betroffen. Einige Vorgaben sind bereits umgesetzt worden. Dazu zählt die so genannte Buttonlösung (telespiegel-News vom 28.08.2012) In dem kommenden Jahr wird nach derzeitigem Stand unter anderem die so genannte 40-Euro-Klausel wegfallen. Verbraucher müssen demnach künftig die Kosten der Rücksendung tragen, wenn sie bestellte Ware zurückgeben wollen, auch wenn der Wert der Ware den Preis von 40,- € übersteigt. Internethändler müssen im Gegenzug die Hinsendekosten übernehmen, aber nur für eine Standard-Versandart.

Für einen Widerruf nach einem Kauf in dem Internet gelten künftig ebenfalls geänderte Bedingungen. Es gilt ab 2013 in ganz Europa eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Auch die Händler müssen sich an eine Frist halten. Innerhalb von 14 Tagen muss die Rückzahlung erfolgen. Allerdings können Händler den Kaufpreis zurückhalten, wenn sie die Ware trotz erfolgten Widerrufs noch nicht zurück erhalten haben.

Ein weiterer Punkt ist die Informationspflicht des Händlers. Er muss den Kunden deutlich und zu Beginn der Bestellung auf eventuelle Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten informieren. Für Zahlungen beispielsweise per Kreditkarte dürfen Internethändler künftig keine Aufschläge mehr verlangen, aus denen auch sie finanzielle Vorteile ziehen.

Weitere Informationen

Online-Shopping
Ratgeber Gewährleistung und Garantie
Urteile eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]