Online-Shopping – Änderungen des Verbraucherrechts im nächsten Jahr

Aenderungen des Verbraucherrecht beim Online-Shopping

Mit dem neuen Jahr kommen auch Änderungen des Verbraucherrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Die Änderungen erfolgen aufgrund einer EU-Richtlinie, die im Dezember diesen Jahres umgesetzt werden musste. Insbesondere der Interhandel ist von diesen Änderungen betroffen. Einige Vorgaben sind bereits umgesetzt worden. Dazu zählt die so genannte Buttonlösung (telespiegel-News vom 28.08.2012) In dem kommenden Jahr wird nach derzeitigem Stand unter anderem die so genannte 40-Euro-Klausel wegfallen. Verbraucher müssen demnach künftig die Kosten der Rücksendung tragen, wenn sie bestellte Ware zurückgeben wollen, auch wenn der Wert der Ware den Preis von 40,- € übersteigt. Internethändler müssen im Gegenzug die Hinsendekosten übernehmen, aber nur für eine Standard-Versandart.

Für einen Widerruf nach einem Kauf in dem Internet gelten künftig ebenfalls geänderte Bedingungen. Es gilt ab 2013 in ganz Europa eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Auch die Händler müssen sich an eine Frist halten. Innerhalb von 14 Tagen muss die Rückzahlung erfolgen. Allerdings können Händler den Kaufpreis zurückhalten, wenn sie die Ware trotz erfolgten Widerrufs noch nicht zurück erhalten haben.

Ein weiterer Punkt ist die Informationspflicht des Händlers. Er muss den Kunden deutlich und zu Beginn der Bestellung auf eventuelle Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten informieren. Für Zahlungen beispielsweise per Kreditkarte dürfen Internethändler künftig keine Aufschläge mehr verlangen, aus denen auch sie finanzielle Vorteile ziehen.

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