Datenschutz – WhatsApp an Schulen nicht rechtskonform

Datenschutz - WhatsApp an Schulen nicht rechtskonform

Es ist so einfach: Lehrer und Eltern oder Lehrer und Schüler organisieren eine WhatsApp-Gruppe. Das erleichtert den Informationsfluss und kurzfristige Absprachen sind möglich. In der Praxis handhaben das bereits viele Lehrkräfte so. Doch ist das erlaubt? Genügt das den Datenschutz? Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, kommt in ihrem Jahresbericht zu einem geradezu vernichtenden Urteil.

WhatsApp entspricht nicht dem deutschen Datenschutz

Die Datenschutzbeauftragte hatte einen konkreten, allerdings offenkundig exemplarischen, Fall zu beleuchten. Dabei gründete ein Lehrer auf Anregung von Eltern eine WhatsApp-Gruppe zum schnellen Informationsaustausch. Dabei nahm dieser alle ihm bekannten Rufnummern in die Gruppe auf. Unbeachtet der Frage, ob die Eltern freiwillig, notgedrungen oder gezwungenermaßen Mitglied sind, verstieß dieses Vorgehen nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten gegen europäische und damit deutsche Datenschutzbestimmungen und gegen das Berliner Schulgesetz.

Es kann ohne Zweifel davon ausgegangen werden, dass Nachrichten innerhalb der Gruppe, auch Angaben über Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte enthalten haben. Entsprechend habe es sich laut Datenschutzbeauftragte um eine Übermittlung von personenbezogenen Daten der Betroffenen durch die Schule an private Dritte (die Gruppenmitglieder) gehandelt. Smoltczyk macht jedoch deutlich: „Eine derartige Übermittlung ist für die Schule nur unter den Voraussetzungen des Schulgesetzes Berlin zulässig.“ Diese seien jedoch keinesfalls gegeben. Nicht zuletzt sei eine ausführliche Unterrichtung nicht erfolgt und auch nicht möglich gewesen. Denn WhatsApp liege auf us-amerikanischen Servern. Die USA bezeichnet sie im Jahresbericht als Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau, in dem staatliche Behörden Daten von WhatsApp nutzen können.

Land Berlin reagiert mit Datenschutzschulung

Das Land Berlin hat auf den Vorfall mit einer Datenschutzschulung für alle Lehrkräfte reagiert. Eine Anordnung, die eine umfassende Klärung des erlaubten bzw. verbotenen Einsatzes von Messengern und Social Media bedeutet hätte, ist nach Gegenwehr der Schulleitungen vorerst gescheitert.

Die Datenschutzbeauftragte hat nicht den praktischen Nutzen von WhatsApp-Gruppen zu bewerten, sondern muss für das Beachten der Gesetze zum Datenschutz eintreten. Entsprechend ist dieser Absatz im Jahresbericht zu bewerten. Gerade deshalb zeigt der genannte Vorfall deutlich auf, dass WhatsApp als Instrument des Informationsaustausches zwischen Lehrkräften sowie Eltern oder Schüler zu beanstanden ist. Eine Schule ist ein offizielles Organ und muss sich an geltende Datenschutzbestimmungen halten. Das ist bei WhatsApp nicht gegeben, möglicherweise aber bei deutlich sichereren Messenger-Alternativen. Hinzu kommt, dass sogar Rufnummern unbeteiligter Eltern und Schüler über Adressbücher von WhatsApp-Nutzern laut Nutzungsbedingungen des Messengers gespeichert werden können. Entsprechend werden Daten sogar ohne Einwilligung oder Nutzung weitergegeben.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]